Die Anti-Extremismus-Erklärung ist auch juristisch gesehen nicht okay - zum Gutachten der Verfassungsrechtler

ID 37966
 
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Das Bundesfamilienministerium will ab 2011 die Vergabe von Fördergeldern im Programm «Toleranz fördern - Kompetenz stärken» von der Unterzeichnung der umstrittenen «Anti-Extremismus-Erklärung» abhängig machen.

Hier der Wortlaut der Klausel

«Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Trägern, Referenzen, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten.

Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller und immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.»

Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis von der Humbolt-Uni Berlin sieht verfassungsrechtliche Haken in der Formulierung. Wir haben mit ihm gesprochen.

Audio
05:09 min, 12 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 15.12.2010 / 18:49

Dateizugriffe: 419

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Arbeitswelt, Kultur, Politik/Info, Andere
Serie: Corax-Widerhall
Entstehung

AutorInnen: tagesaktuelle readaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 15.12.2010
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
16.12.2010 / 00:05 Aileen,
Wird morgen gesendet
im "Kaffeesatz". Danke!
 
16.12.2010 / 15:30 anja, radiokampagne.de Berlin
danke!
beitrag im zip-fm vom 16.12.