JobCenter kommt Auskunfts- und Beratungspflicht mit Hilfe der Polizei nach

ID 42207
 
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Ein Erfahrungsbericht mit Kommentar. Übrigens sei das "nicht Aufgabe der Polizei", und es liege keine Straftat vor.
Dennoch ist evtl. für alle Betroffenen ratsam, das StGB schon mal durchzulesen: Nötigung (= erzwungene Duldung von Gewalt), Amtsmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung, Rechtsbeugung. Die Überprüfung der Bedürftigkeit und Mitwirkung ist lt. Gesetz NICHT mit Hilfe von Abwimmeltaktiken und "Stresstests" dieser Art durchzuführen, bei denen die Seite des "Kunden" so lange wie möglich ignoriert wird.

Nähere Informationen auf Anfrage von der Autorin des Beitrages.
Audio
08:08 min, 7628 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 23.07.2011 / 21:04

Dateizugriffe: 467

Klassifizierung

Beitragsart: Kommentar
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Arbeitswelt, Wirtschaft/Soziales
Entstehung

AutorInnen: Sylvia Schmidt
Radio: radio flora, Hannover im www
Produktionsdatum: 23.07.2011
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
27.07.2011 / 12:13 detlef,
wird am 28 07 2011 im Abendprogramm Osmose gesendet
danke