Das Bundessozialgericht stärkt die Rechte der ein-Euro-Jobber

ID 42812
 
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Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Rechte von Hartz IV Beziehern gestärkt. Auf die Klage einer Frau entschied das Gericht: Wer rechtswidrig einer Ein-Euro-Job-Stelle zugewiesen wurde, kann künftig den vollen Lohn vom Leistungsträger verlangen. Rechtswidrig sind solche Jobs, wenn sie normale Beschäftigungsverhältnisse verdrängen. Durch das Urteil ist es nun leichter, einstweilige Ansprüche gegenüber den Jobcentern geltend zu machen.
Darüber haben wir Max Eppelein von der Bundesrechtsstelle der DGB Rechtsschutz GmbH, Zentrum für Revision in Kassel, geredet.
Audio
07:34 min, 17 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 30.08.2011 / 08:46

Dateizugriffe: 282

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Arbeitswelt, Politik/Info, Andere
Serie: Widerhall Radio Corax
Entstehung

AutorInnen: tagesaktuelle redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 30.08.2011
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
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Kommentare
30.08.2011 / 10:06 Anja Schöner, Radio Dreyeckland, Freiburg
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Infomagazin vom 30. August - Danke!