Schutzfristen für Tonaufnahmen um 20 Jahre verlängert

ID 43043
 
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Am 12. September 2011 wurden in einem zweiten Anlauf die Schutzfristen für Leistungen bei Tonaufnahmen von einer EU Ratsarbeitsgruppe um 20 Jahre verlängert. Worum es da geht und wie sinnvoll das Ganze ist erläutert John Hendrik Weitzmann von der Plattform iRights.info
Audio
09:19 min, 8739 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 13.09.2011 / 12:24

Dateizugriffe: 283

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Arbeitswelt, Jugend, Kultur, Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 12.09.2011
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Wissen Sie eigentlich, warum Sie nicht einfach so ihre Lieblingsschallplatte ins Netz stellen dürfen und mit anderen teilen? Oder eine Party veranstalten in ihrem Keller mit den allerschönsten MashUps? Oder ihr Video mit einer schönen Musik aus den 70ern unterlegen und dann auf einer Videoplattform hochladen?

Mehr oder weniger hat das immer was mit Rechten zu tun, die sie nicht besitzen. Urheberrechte zum Beispiel. Aber nicht nur. Um es noch etwas komplizierter zu machen gibt es nämlich neben diesen Urheberrechten von Künstlerinnen und Künstlern auch noch Rechte von zum Beispiel Plattenfirmen, welche bestimmte Aufnahmen erst möglich gemacht haben oder die Produktion von Tonträgern übernehmen. Und genau diese Rechte waren heute Thema in einer sogenannten EU-Ratsarbeitsgruppe. Dort sollte die Gültigkeit dieser Leistungsschutzrechte um 20 Jahre verlängert werden. Was da nun genau beschlossen wurde, das kann uns John Hendrik Weitzmann von der Internetplattform iRights.info erläutern.

Kommentare
14.09.2011 / 15:25 Tobias, Radio Z, Nürnberg
wird gesendet
heute im Stoffwechsel. Dankeschön!