Zensus 2011 - Haushaltebefragung: Widerspruch und Eilantrag

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Knapp 10 Prozent sind oder waren von ihr betroffen: Die Rede ist von der Haushalte-Befragung im Rahmen des Zensus 2011.
Durchgeführt wird die aktuelle Volkszählung von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder mit dem Ziel „zum festgelegten Stichtag 9. Mai 2011 eine möglichst genaue Momentaufnahme an Basisdaten zur Bevölkerung, zur Erwerbstätigkeit und zur Wohnsituation zu liefern“.
Innerhalb von 14 Tagen sollten die Betroffenen, die nach einem Zufallsverfahren ermittelt wurden, den grünen Fragbogen ausgefüllt an die zuständige Erhebungsstelle zurückschicken oder abgeben. Der 8-seitige Frageboten konnte auch mithilfe einer so genannten „Interviewers“ oder online ausgefüllt werden.

Doch nicht alle wollen oder wollten ihrer Auskunftspflicht nach § 18 Zensusgesetz 2011 nachkommen.
Zum Beispiel weil sie ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen.
Werner Hülsmann vom AK Zensus zu den Möglichkeiten, sich gegen die Haushalte-Befragung zu wehren:
Audio
10:08 min, 9506 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 30.11.2011 / 10:40

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Klassifizierung

Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Anja Schöner
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 24.11.2011
CC BY-NC-SA
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