Neonazi prügelt Jugendlichen ins Koma: Kein versuchter Totschlag

ID 45311
 
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Im April 2010 kam es in der Nürnberger U-bahn zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Neonazi und einem 17-jährigen Schüler. Peter R. schlug den deutsch kurdischen Jungen fast tot, wurde dennoch nur zu 5 ½ Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Wir haben mit dem Vertreter der Nebenklage gesprochen, der eine Anklage wegen versuchtem Totschlags fordert, warum eine entsprechende Revision in Karlsruhe abgelehnt wurde.
Audio
08:27 min, 7930 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 22.12.2011 / 16:37

Dateizugriffe: 84

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Marius Hess
Radio: RadioZ, Nürnberg im www
Produktionsdatum: 22.12.2011
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
ANMOD:

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Das Landgericht Nürnberg hat den Neonazi Peter R. Aus Fürth zu einer Haftstrafe von 5 ½ Jahren verurteilt, weil dieser einen deutsch kurdischen Jungen Anfang des Jahres 2010 fast zu Tode geprügelt hat. Da der Angeklagte jedoch wegen gefährlicher Körperverletzung anstatt versuchtem Totschlag verurteilt wurde, hat die Nebenklage Revision gegen das Urteil eingelegt.
Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde der Fall gestern erneut aufgerollt. Marius Hess hat sich dazu mit dem Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Iñigo Schmitt-Reinholtz unterhalten: