Bundesverfassungsgericht lehnt Klage gg. Auslieferung ab
ID 4696
ANMOD:
In Indien wird von der Polizei häufig gefoltert, Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Organe sind keine Seltenheit. Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Trotzdem wies es vergangene Woche die Klage eines Inders ab, der gegen seine Auslieferung eben dorthin vorgehen wollte, wo ihm nicht nur seiner Meinung nach Misshandlung und Folter droht. Doch eine weitere Prüfung seines konkreten Falles lehnte das Gericht ab. Dem Kläger wird von indischer Seite kriminelle Verschwörung und Betrug vorgeworfen. Amnesty international prangert die Entscheidung als juristisch fragwürdig und in seiner Konsequenz gefährlich an. Weshalb fragwürdig und gefährlich, dazu mehr von Anke Clodius, Asylreferentin der deutschen amnesty-Sektion:
In Indien wird von der Polizei häufig gefoltert, Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Organe sind keine Seltenheit. Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Trotzdem wies es vergangene Woche die Klage eines Inders ab, der gegen seine Auslieferung eben dorthin vorgehen wollte, wo ihm nicht nur seiner Meinung nach Misshandlung und Folter droht. Doch eine weitere Prüfung seines konkreten Falles lehnte das Gericht ab. Dem Kläger wird von indischer Seite kriminelle Verschwörung und Betrug vorgeworfen. Amnesty international prangert die Entscheidung als juristisch fragwürdig und in seiner Konsequenz gefährlich an. Weshalb fragwürdig und gefährlich, dazu mehr von Anke Clodius, Asylreferentin der deutschen amnesty-Sektion:
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07:43 min, 3615 kB, mp3
mp3, 64 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 31.07.2003 / 16:49
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