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Strafbefehl wegen Link auf Blockade-Aufruf

        
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Brief description In Dortmund scheint sich die Lage ja allmählich zu verbessern. Sogar der Dortmunder Oberbürgermeister Sierau rief im letzten Jahr dazu auf die Nazidemo zum Antikriegstag zu blockieren. Nach Ansicht des Oberbürgermeisters ist eine friedliche Sitzblockade vollkommen legitim. Diese Ansicht teilen aber leider nicht alle. Zum Beispiel das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler. Es erließ einen Strafbefehl gegen Wolfgang Huste – den Sprecher des Linken Kreisverbandes Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Type Gebauter Beitrag
Language deutsch
Subject area Politics/Information
Production Date 06.05.2012
Author/s Antifa Medienzentrum Dortmund
Radio Antifa-Medienzentrum Dortmund
Dortmund
Length 2:47 minutes
Name/Size 20120506-strafbefehl-48046.mp3 / 2622 kB
File type MPEG-1 Layer 3, 128 kbit/s, Stereo, (44100 kHz)
Date 06.05.2012/15:20
Lizenz
Creative-Commons
Nichtkommerziell, Bearbeitung erlaubt, Weitergabe unter gleicher Lizenz erwünscht.
Creative-Commons Lizenzvertrag
Script Der Grund für die Verurteilung: Auf seinem Blog hatte Wolfgang Huste die Alerta!-Webseite verlinkt. Das Alerta-Bündnis ist ein Zusammenschluss von antifaschistischen Gruppen, die den alljährlichen dortmunder Naziaufmarsch im September verhindern wollen. So wie der Dortmunder Oberbürgermeister rief auch das Alerta-Bündnis zur Blockade der Nazidemo auf.

Durch den Link auf die Alerta-Webseite hat Wolfgang Huste nach Ansicht des Gerichts Beihilfe zu einer vorsätzlich begangenen, rechtswidrigen Tat geleistet. Das Amtsgericht Bad-Neuenahr kriminalisiert so die Aktivitäten gegen den Naziaufmarsch als grobe Störung einer nicht verbotenen Versammlung.

Dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler reichte der Link auf den Blockadeaufruf als Grund für eine Verurteilung. Wolfgang Huste erhielt eine Verwarnung und eine Geldstrafe auf Bewährung. Er muss 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Innerhalb der einjährigen Bewährungfrist muss er jeden Wechsel der Wohnung oder des gewöhnlichen Aufenthalts dem Gericht sofort und unaufgefordert anzeigen. Hält er sich nicht daran muss er eine weitere Geldstrafe über 3000 Euro zahlen.

Erschwerend wertete das Gericht, dass Wolfgang Huste den Link mit folgendem Kommentar versehen hat:
„Antikommunismus und Antisozialismus hat insbesondere in Deutschland eine sehr lange Tradition – Antifaschismus leider nicht! Arbeiten wir gemeinsam daran, dass es anders und besser wird.“

Durch diese Anmerkung soll Wolfgang Huste hinreichend zum Ausdruck gebracht haben, dass er Blockaden trotz des Verstoßes gegen geltendes Recht als geeignetes Mittel des Widerstands ansieht. Für das Amtsgericht Bad-Neuenahr ein Rechtsbruch – für den Dortmunder Oberbürgermeister ein legitimes Mittel.

Ob eine Blockade tatsächlich gegen geltendes Recht verstößt ist umstritten. Zu der Frage gibt es mehrere, sich widersprechende Gerichtsurteile. Wolfgang Huste wird sich jedenfalls gegen seine Verurteilung wehren. Ein erster Gerichtstermin ist am 28. Juni, um 9 Uhr, im Sitzungssaal 4, Amtsgericht Ahrweiler in Rheinland-Pfalz. Wolfgang Huste freut sich auf viele UnterstützerInnen die den Prozess als Beobachter besuchen kommen. Vor dem Amtsgericht ist ein Polit-Happening geplant. Motto der Veranstaltung: “Antifaschismus darf nicht kriminalisiert werden! Gemeinsam gegen Faschismus, Rassismus und Militarismus!”.

 
                
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