fluggastdatenspeicherung - pnr

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interview mit der datenschutzgruppe der roten hilfe zum geplanten eu-gesetz zur speicherung der pnr (passenger name records - fluggastdatenspeicherung).
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Upload vom 17.05.2012 / 07:26

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: rabotz
Radio: RadioBlau, Leipzig im www
Produktionsdatum: 17.05.2012
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Daten und Menschen unterwegs
Zugriffe der Polizei auf Daten Dritter, Teil 1
Mit am Anfang der Entwicklung polizeilicher
EDV standen die Rasterfahndungen
der 1970er Jahre, in denen Staatsfeinde
durch eine Kombination von „kriminologischem
Instinkt“ mit allerlei Daten etwa von
Meldeämtern und E-Werken gefunden werden
sollten. Erste Erfolge dabei begründeten
nicht nur den Mythos der allwissenden
Polizei, sie schufen auch einen nicht stillbaren
Appetit des Staatsapparats auf das, was
auf den Festplatten privater oder öffentlicher
Stellen liegt. Folgerichtig werden seither
regelmäßig Gesetze geschrieben, die den
Polizeien direkten oder jedenfalls ausnahmsweisen
Zugriff auf viele Datenbestände genehmigen.
Einige Beispiele dafür wollen wir
in einer kleinen Reihe von Artikeln vorstellen.
Jeder Diskussion polizeilicher Zugriffe auf Datenbestände
Dritter muss vorausgeschickt werden, dass im
Strafverfahren ohnehin kaum Daten sicher sind. Die
Vorschriften zu Sicherstellung und Beschlagnahme der
Strafprozessordnung werden nämlich auch für „immaterielle
Güter“ angewandt. Eine Sicherstellung bedarf
dabei der Zustimmung des „Eigentümers“, aber in der
Regel keiner Überprüfung durch Gerichte, eine Beschlagnahme
setzt Letztere normalerweise voraus –
was in der Praxis kein ernsthaftes Hindernis darstelt –,
kann aber auch gegen den Willen der Eigentümer erfolgen.
Noch häufiger schließlich bedient sich die Polizei
privater EDV einfach auf dem Wege der freundlichen
Nachfrage. Offizielle Zahlen zum Umfang solcher
Aktivitäten gibt es aber nicht.
Daten sicher stellen
Es ist davon auszugehen, dass wenige Einrichtungen,
die alltäglich mit euren Daten umgehen – sagen wir,
Webseitenbetreiber – freundlichen Bitten um Sicherstellung
der einen oder anderen Datei Widerstand entgegensetzen
würden, soweit nicht Sorgen um „Geschäftsgeheimnisse“
oder steuerrelevante Erkenntnisse
anstehen. Google allerdings gibt an, in der zweiten
Jahreshälfte immerhin 26% der Anfragen aus der
BRD nicht erfüllt zu haben, was die Firma viel strenger
machen würde als deutsche Gerichte, die praktisch
keine Durchsuchungs- oder Überwachungsanordnungen
kassieren; dies wäre um so erstaunlicher, als
der Behördenzugriff auf die meisten Daten, die Google
so herausrücken dürfte – Telekommunikations-
Bestandsdaten nämlich – , in §14 Telemediengesetz
formell und ausgesprochen großzügig geregelt ist.
Ein recht bunter Versuch der Nutzbarmachung privater
Daten kam im letzten Jahr aus Sachsen. Die
dortige Polizei versuchte im Zusammenhang mit den
2011er Blockaden in Dresden brieflich, Busunternehmen,
die Menschen zu den Aktionen hatten fahren
lassen, zu umfangreichen Auskünften über Kontaktpersonen,
FahrerInnen, Pausen, Ziel usf. zu bewegen.
Ein anderer Coup des dortigen LKA war die Nutzung
von Kassendaten von OBI-Baumärkten zur Aufklärung
von Brandanschlägen auf Militäreinrichtungen
im Jahr 2009. Offenbar war der Plan, Ort und Zeit des
Kaufs bestimmter Artikel mit bei Telefonunternehmen
gespeicherten Mobilfunk-Standortdaten zu kombinieren;
wie viel davon umgesetzt wurde, ist derzeit nicht
ganz klar, die Ermittlungen sind jedenfalls nicht recht
vorangekommen.
Verrechtlichter Zugriff
Indes gibt es umfangreiche Datenbestände in Händen
Dritter, auf die die Polizei direkten Zugriff hat,
vielfach auch schon vor eventuellen Strafverfahren.
Zu diesen gehören beispielsweise Daten der Meldeämter
und des Kraftfahrtbundesamts, die Stammdaten
der Banken (also nicht die konkreten Überweisungsdaten),
das Ausländerzentralregister oder auch
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bei den Telekommunikationsunternehmen gespeicherte
Daten. Teilweise sind Unternehmen verpflichtet,
bestimmte Schnittstellen bereitzustellen. Bei den
Banken ist etwa vorgeschrieben, dass allerlei Behörden
einen bestimmten Satz von Daten ohne Kenntnis
der Bank selbst durchsuchen können müssen.
Besonders undurchsichtig werden die Besitz- und Austauschverhältnisse
persönlicher Daten dort, wo kommerzielle
Angebote und hoheitliche Funktionen auf
engem Raum zusammenkommen. Ein schönes Beispiel
sind hier Flughäfen. Dort gibt es neben unzähligen
Videokameras Grenzkontrollen, das absurde
Theater der Sicherheitskontrollen, den Gepäckcheck,
die Bordkartenprüfung, den Zoll und martialisch bewaffnete
Streifen. Pop Quiz: was davon tun Beamte
(für Extrapunkte: welche davon dürfen euch erschießen?),
was öffentliche Angestelle, und was Angestellte
von Flughafen oder Fluggesellschaft?
In diesem Geflecht werden mehrfach persönliche Daten
erfasst und weitergegeben. Zunächst ist da ein
Verfahren namens Advance Passenger Information
oder API. Betroffen sind dabei die hoheitlichen Daten,
die maschinenlesbar in Pass oder Personalausweis
stehen, verknüpft mit Flugnummer und Route. Früher
wurden solche Daten erst bei der Grenzkontrolle
bei der Einreise vom Zielland erfasst und mit Datenbanken
dort abgeglichen. Nach Nineeleven wollten die
USA dafür mehr Zeit haben und forderten sie „im
Voraus“ (deshalb „advance“). Der Zeitgewinn dürfte
vor allem den Geheimdiensten dienen; schlagen deren
Datenbanken an, wollen die Schlapphüte Zeit haben,
erstmal nachzudenken, ob sie den anderen Behörden
ihre tollen „Erkenntnisse“ mitteilen wollen.
Im Kielwasser der Madrider Anschläge vom 11.3.2004
hat sich auch die EU eine Rechtsgrundlage für APIVerfahren
gegeben. In der BRD etwa gehen solche
Informationen, wo überhaupt übertragen, an die
Bundespolizei. Diese kann sie einen Tag lang auf
ihre Tauglichkeit für Migrationskontrolle oder Verbrechensbekämpfung
prüfen, insbesondere natürlich
durch Abgleich mit anderen Datenbeständen. Finden
sich keine Gründe fürs Weiterspeichern, müssen sie
dann gelöscht werden. API-Daten sollen in der EU nur
fließen, wenn eine Schengen-Außengrenze übertreten
wurde (auch wenn jedenfalls Spanien offenbar API für
Reisende mindestens aus dem UK haben wollte).
Der geringe Zeitvorteil von API und im Vergleich zu
selbst erhobenen Passdaten restriktive Bestimmungen
zum Datenschutz sorgen dafür, dass nach Auskunft
der EU-Kommission API „nur von wenigen Mitgliedstaaten
angewandt“ wird. Dies wirft natürlich ein
Schlaglicht auf Wert von Phrasen wie „Vakuum vermeiden“
und „grundlegende Bedeutung“, mit denen
die API mandatierende Ratsrichtlinie wie üblich gespickt
ist.
PNR
Erheblich reizvoller ist eine andere Kategorie von Daten,
deren konsequente Nutzung ebenfalls auf den
Korridoren des US-Department of Homeland Security
vorangetrieben wurde: Die Passenger Name Records
oder PNR. Dabei handelt es sich zunächst einmal um
alles, was die Fluglinie über ihre Passagiere weiß. Als
Industriestandard für den PNR hat sich in etwa Folgendes
durchgesetzt:
• Buchungscode (wird bei der Buchung vergeben
und identifiziert den PNR eindeutig), buchendes
Reisebüro
• Datum von Reservierung sowie Ausgabe des
Flugtickets
• Passagiernamen in der Fassung der Fluggesellschaft,
ggf. weitere Namen von Mitreisenden,
Reisestatus (z.B. Buchungsbestätigungen,
Check-In)
• API-Daten (wo verfügbar; da sie maschinell generiert
sind, taugen sie besser zur Verknüpfung
mit anderen Daten)
• ggf. Vielfliegerstatus, Rabatte, Infos zu Buchungsteilungen
• Alle verfügbaren Kontaktinformationen
• Alle verfügbaren Rechnungs- und Zahlungsinformationen
• Reiseablauf, Ticket-Informationen (z.B. Flugscheinnummer,
One-Way,...), besondere Bedürfnisse
(von Fahrradmitnahme über koscheres Essen
bis zur Notwendigkeit von Begleitpersonen
ist da alles drin)
• Alle Informationen über das aufgegebene Gepäck,
Sitzplatznummer
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• Änderungsgeschichte des kompletten Datensatzes
Im Vergleich zum mageren API-Datensatz finden sich
hier natürlich Delikatessen. Wer bar bezahlt, kein
Schweinefleisch will und trotz weiter Reise kein Gepäck
eingecheckt hat, darf sich auf eine unangenehme
Einreise einstellen. Wenn diese Sorte von Daten zumal
über Jahre (derzeit in den USA deren 15) hinweg
aggregiert werden kann, fallen Weihnachten und Ostern
für Geheimdienste wie ProfilerInnen mal wieder
zusammen.
PNR-Daten seien „unique in their nature and their
use“, fasst die EU-Kommission die Feierlaune in ihrem
„global approach“ zu PNR-Daten zusammen. Und sie
ist recht ehrlich, wenn sie erklärt, PNR-Daten sollten
„re-active“, „real-time“ und „pro-active“ genutzt
werden. Re-active ist die Nutzung der Daten zur Aufklärung
von Verbrechen, während real-time und proactive
die Identifikation unerwünschter Personen bzw.
unerwünschten Verhaltens aufgrund von Profiling bezeichnet
sowie die Ableitung von Kriterien dafür: „prevent
a crime, survey or arrest persons before a crime
has been committed“ schreibt die EU-Kommission:
Menschen verhaften, bevor sie Verbrechen begehen.
Phantasien über Minority Report kamen also ganz zu
recht auf, als die USA kurz nach Nineeleven anfingen,
PNRs zu erfassen, zunächst vermutlich direkt durch
Zugriff auf die großen Reservierungssysteme, die von
Firmen wie Sabre auf Rechnern in den USA für Fluggesellschaften
in aller Welt betrieben werden. Wo das
nicht reichte, konnte mit der Drohung mit dem Entzug
der Landerechte nachgeholfen werden.
An dieser Stelle fühlten sich die europäischen Partner
der Waterboarder vom Department of Homeland Security
doppelt herausgefordert. Einerseits gefiel ihnen
nicht, dass die USA so unter Umständen mehr Informationen
über ihre Bürger hatten als sie selbst, andererseits
wirkten die Möglichkeiten zur Gewinnung von
„intelligence“, von wertvoller Information also, einfach
zu verlockend. Ein PNR-System musste also auch für
„uns“ her.
Der ersten Herausforderung wurde durch den Versuch
einer Verrechtlichung der transatlantischen Datenverarbeitung
begegnet, unter fast schon lächerlich wirkendem
Verweis auf die dramatische Lage europäischer
Fluggesellschaften, die von den USA zur Missachtung
europäischer Datenschutzmaßstäbe gezwungen
würden. Da die US-Seite die Daten ja schon hatte
und die Kommission am Datenschutz allenfalls machtpolitisches
Interesse zeigt, waren die resultierenden
Vereinbarungen im Wesentlichen Kodifizierungen der
Wünsche der US-Staatssicherheitsbehörden. Wie albern
diese Vereinbarungen eigentlich sind, zeigte sich,
als der Europäische Gerichtshof mal eine kassierte, das
aber genau keine Konsequenzen hatte. Darüber hinaus
standen die wesentlichen Details anfangs ohnehin
nicht in den Verträgen, sondern wurden durch allerlei
typischerweise geheimen Nebenabsprachen geregelt.
Ringen in der EU
Dementsprechend kritisch waren die Äußerungen von
außerhalb der beteiligten Machtapparate. Durchaus
lesenswert sind hier einige erstaunlich scharfe Stellungnahmen
aus dem EU-Parlament. Dennoch verhandelte
die EU-Kommission analoge Verträge mit
Australien und Kanada, während Großbritannien ein
eigenes PNR-System in Betrieb nahm. Das UKSystem
lief zunächst nur auf Stichprobenbasis und
kam wohl erst in den letzten Jahren wirklich auf Touren.
Inzwischen sind auch Staaten wie Saudi-Arabien,
Japan und Südkorea schwer im PNR-Geschäft, innerhalb
der EU haben die Regierungen von Frankreich,
Dänemark, Belgien, Schweden und der Niederlande
Gesetze abnicken oder gar schon Systeme zur PNRTotalerfassung
entwickeln lassen.
Womit sich für die EU das andere Problem – wir
wollen sowas auch haben – verschärft stellt, denn
PNR-Systeme leben von einer möglichst vollständigen
Erfassung möglichst vieler Daten. Die verschiedenen
EU-Stellen aber diskutieren nun schon fast ein volles
Jahrzehnt. Leider wurde dabei erstaunlich wenig
die Frage diskutiert, was für eine Sorte Staat überhaupt
Kreditkartendaten, Telefonnummern und Sitzplatzpräferenzen
von Reisenden über Jahrzehnte speichern
und datenminen würde. Stattdessen ging es um
Fragen wie: ein zentrales System oder viele nationale?
Ist nur Terror der Zweck oder geht es auch um Verbrechen,
Ordnungswidrigkeiten, ordinäre Grenzkontrollen?
Sollen nur Flüge über die Schengengrenze hinweg
erfasst werden, nur internationale Flüge, alle Flüge,
oder auch noch Schiff- und Bahnfahrten? Fünfzehn
Jahre oder fünfzehn Monate speichern? Wer darf Daten
wann warum weitergeben?
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Erfreulicherweise hat sich das EU-Parlament 2008
nicht auf dererlei Datenschutzbarock eingelassen und
gesagt, es wolle überhaupt nicht über so einen Wahnsinn
abstimmen. Geholfen hat das natürlich nicht
viel: Völlig vorhersehbar steht die PNR-Verarbeitung
wieder unter der Kategorie überlebenswichtig im
Stockholm-Programm, dem aktuellen Fünfjahresplan
des EU-Sicherheitssumpfes. Und so hat die Kommission
im Feburar mal wieder einen Richtlinienentwurf
zu EU-PNR vorgelegt.
In ihm ist vorgesehen, dass nur Flüge über Schengengrenzen
hinweg erfasst werden, und zwar in jeweils eigenen
nationalen Systemen (orwell-kompatibel „Passenger
Information Units“ oder PIUs genannt), wobei
Staaten aber kooperieren dürfen. Die Daten sollen explizit
zum Data Mining verwendet werden, in der Tat
ist Aufgabe der PIUs, Kriterien zur Vorhersage von
Verbrechen zu erarbeiten. Das sattsam bekannte, aber
nie definierte „serious crime“ (Gipfelproteste gehören
jedenfalls dazu) soll auch bekämpft werden.
Die Speicherfrist auf EU-Ebene ist mit großzügigen
fünf Jahren für Verhältnisse des menschenrechtsfreien
Raums PNR-Verarbeitung noch eher im moderaten
Bereich. Die Vorschrift, dass nach 30 Tagen Namen
und Adressen relativ Unverdächtiger nur noch ein
paar hochrangigen Beamten zugänglich sein sollen, ist
indes erfahrungsgemäß praktisch wertlos. Hochrangige
Beamte können nicht mit Rechnern umgehen, also
werden sie ihre Zugriffsrechte streuen. Zudem sind
solche Zugriffsbeschränkungen im geheimpolizeilichen
Umfeld wertlos, weil sie genau dann fallen, wenn sie
Personen schützen könnten.
Parallel zur eigenen Gesetzgebung verhandelt die
Kommission derzeit neue PNR-Abkommen mit Australien
und den USA. Die Empörungen des EUParlaments
haben insofern geholfen, als die Verträge
inzwischen mehr oder minder öffentlich sind und
es sogar Versuche gibt, tatsächlich zu definieren, was
„Terror“ eigentlich sei. Der aktuelle Vertragsentwurf
mit Australien (Ratsdokument 10093/11) schlägt da
z.B. vor die Schaffung eines „risk of damage to property“
um „a government or international organisation“
zu zwingen „to act or abstain from acting“. Es ist
schwer, sich irgendeine politische Aktion vorzustellen,
die von dieser Definition nicht erfasst würde.
Precrime
Bei den PNR-Diskussionen fällt immer wieder auf, wie
wenig sich die Regierungen Mühe geben, Rechtsstaat
zu spielen. In einem Bericht des britischen House of
Lords von 2008 wird eine Mitarbeiterin des Innenministeriums
zitiert, die als Fahndungserfolg der Monstrosität
allen Ernstes ein paar Chinesen erwähnte, die
mit gefälschten Papieren einreisen wollten. Und Zigarettenschmuggler.
Dort wird auch angegeben, dass
das UK-PNR-System bis dahin 38 Millionen PNRs
verarbeitet und dabei 17000 Personen herausgefiltert
hätte, von denen dann 1400 festgenommen worden
seien. Einer von zwölf Belästigten sei damit „schuldig“
gewesen, so die Mitarbeiterin – so geht das im modernen
Rechtsstaat, wer verhaftet wird, ist auch schuldig.
Aus propagandahandwerklicher Sicht ähnlich enttäuschend
hat für die BRD Innenminister Friedrich erklärt,
die „Düsseldorfer Zelle“ – drei Leute, die Grillanzünder,
Zitronensäure und Wasserstoffperoxyd gekauft
haben sollen – hätte ohne aus PNR-Daten stammenden
„Erkenntnissen“ aus den USA nie „ausgehoben“
werden können.
Nun könnte mensch einwenden: Dann fliegt halt nicht.
Das allerdings bereuen wir spätestens, wenn ohne Personalausweis
auch keine Zugfahrt mehr geht. Widerstand
gegen die Precrime-Politik tut also Not. Dabei
stehen die Chancen, öffentliche Resonanz zu bekommen,
in den nächsten Monaten nicht schlecht,
angesichts relativ offen eingestandener Normenverschiebungen,
einer klaren breiten Betroffenheit bereits
vom Securityzirkus genervter Reisender und eines
wohl noch für eine Weile laufende Gesetzgebungsund
Verhandlungsverfahrens, das jedenfalls auf den
hinteren Seiten der Zeitungen auch ohne linksradikale
Intervention Platz finden dürfte. Den Spin dieser
Nachrichten sollten wir nicht dem BKA überlassen.
Datenschutzgruppe der Roten Hilfe Heidelberg
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d1ea ecce f2bd 132a
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Kommentare
17.05.2012 / 11:39 Anja, Radio Dreyeckland, Freiburg
gesendet
zip-fm-Ersatzsendung vom 17. Mai - Danke!
 
23.05.2012 / 23:04 fredi, radio flora, Hannover
in Die Technik schlägt zurüch vom Mai
danke
 
24.05.2012 / 18:04 erich, LORA München
gesendet bei Radio Lora München am 24.05.2012
Vielen herzlichen Dank!
 
19.03.2013 / 23:04 TA, Radio Corax, Halle
Teile benutzt
für die Mediennews