Hartz IV Regelsatzberechnung erneut vor Gerichtericht

ID 49698
 
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Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 25.04.2012
- S 55 AS 9238/12 -
Hartz IV verfassungswidrig – Regelsatz um 36 Euro zu niedrig
Leistungen des SGB II verstoßen gegen Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Nach Auffassung des Sozialgerichts Berlin verstoßen die Leistungen des SGB II gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Nach Auffassung des Sozialgerichts Berlin seien die im Anschluss an die statistische Bedarfsermittlung vorgenommenen Kürzungen einzelner Positionen ungerechtfertigt.
Insbesondere habe der Gesetzgeber dabei den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unzureichend gewürdigt,
es sei bei einem derart „auf Kante genähten“ Regelbedarf das Statistikmodell seiner Legitimation beraubt.

Das Gericht hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungswidrigkeit des SGB-II-Regelbedarfs zur Prüfung vorgelegt.
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Upload vom 16.07.2012 / 18:37

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Klassifizierung

Beitragsart: Nachricht
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Arbeitswelt, Wirtschaft/Soziales
Serie: erwerbslosenradio
Entstehung

AutorInnen: Erwerbslosenradio: Bernadette
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 16.07.2012
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