Proteste von Flüchtlingen im Landkreis Leipzig
ID 50053
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli nach dem die Geldleistungen des Asylbewerberleistungsgesetztes zu niedrig sind und gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoßen, besagt auch, dass bis zum Inkrafttreten einer neuen verfassungsgemäßen Regelung, Geldleistungen in der Höhe auszuzahlen sind, die den Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe entsprechen. Dies bedeutet, dass das bisherige Taschengeld von 40,90€ nicht verfassungskonform ist und auf mindestens 130€ erhöht werden muss.
Der Landkreis Leipzig verweigert die Auszahlung des erhöhten Satzes für die BewohnerInnen von drei von insgesamt vier Sammelunterkünften. Der Landkreis ist zudem einer der letzten in Sachsen, der an der Ausgabe von Gutscheinen statt Bargeld für Grundleistungen festhält. Dagegen regt sich Protest der Flüchtlinge und ihrer UnterstützerInnen.
Im Interview: Markus vom Verein Bon Courage.
www.boncourage.de
Der Landkreis Leipzig verweigert die Auszahlung des erhöhten Satzes für die BewohnerInnen von drei von insgesamt vier Sammelunterkünften. Der Landkreis ist zudem einer der letzten in Sachsen, der an der Ausgabe von Gutscheinen statt Bargeld für Grundleistungen festhält. Dagegen regt sich Protest der Flüchtlinge und ihrer UnterstützerInnen.
Im Interview: Markus vom Verein Bon Courage.
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Audio
17:23 min, 24 MB, mp3
mp3, 194 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 04.08.2012 / 08:02
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Dateizugriffe: 284
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Politik/Info
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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06.08.2012 / 05:47 | Timo, Querfunk, Karlsruhe |
gesendet
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06.08.12 | |