ZIP-FM 2003.10.02

ID 5054
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01:09 – 10:06
Kopftuchurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts - ein Interview mit Rahel Volz von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes zum Kopftuchurteil vom 24. September.

10:15 – 14:45
Asylpolitik in Österreich – Ablehnung des österreichischen Vorschlags zur Drittstaatenliste durch das EU-Parlament.

14:52 – 20:02
Geplante Massenentlassungen und Lohnkürzungen bei den Berliner Verkehrsbetrieben – ein Interview mit dem Gesamtpersonalratsvorsitzender bei der BVG.

20:14 – 31:20
Gender und Verkehr – ein Feature zu den unterschiedlichen Verkehrsbedürfnissen von Frauen und Männern.
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Upload vom 02.10.2003 / 13:42

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Klassifizierung

Beitragsart: Magazin
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: zip-fm - Gesamtsendung
Entstehung

AutorInnen: Orange Wien / Layr
Kontakt: radio(at)netwatcher.at
Radio: , Wien im www
Produktionsdatum: 02.10.2003
keine Linzenz
Skript
01:09 – 10:06
Kopftuchurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts - ein Interview mit Rahel Volz von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes zum Kopftuchurteil vom 24. September.

10:15 – 14:45
Asylpolitik in Österreich – Ablehnung des österreichischen Vorschlags zur Drittstaatenliste durch das EU-Parlament.

14:52 – 20:02
Geplante Massenentlassungen und Lohnkürzungen bei den Berliner Verkehrsbetrieben – ein Interview mit dem Gesamtpersonalratsvorsitzender bei der BVG.

20:14 – 31:20
Gender und Verkehr – ein Feature zu den unterschiedlichen Verkehrsbedürfnissen von Frauen und Männern.

1. Kopftuchurteil
Eine Entscheidung kann auch keine Entscheidung sein. Im jahrelangen Streit um die Frage, ob muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen das Kopftuch zum Zeichen ihres Glaubens tragen dürfen, hat das deutsche Bundesvefassungsgericht am 24.September entschieden und doch nicht entschieden. Zusammengefasst lautet das Urteil des höchsten Gerichts:
Das Tragen eines Kopftuchs darf solange nicht verboten werden, wie es dafür keine gesetzlichen Regelungen gibt. Für diese gesetzlichen Regelungen zuständig sind die Bundesländer. Die werden sich jetzt eilig dran machen, Regelungen zu treffen, die sich wahrscheinlich durch ihre Unterschiedlichkeit auszeichnen werden. Eines hat das Verfassungsgericht aber klar gestellt. Zukünftige gesetzliche Regelungen sind zur Neutralität verpflichtet. Das bedeutet, dass die faktische Hegemonie der christlich-abendländischen Kultur keine weltanschaulichen oder religiösen Ranglisten oder Ausschlusspraktiken erlaubt. In einer multikulturellen, säkularen und vielgläubigen Gesellschaft ist Offenheit und Toleranz für Andersgläubige geboten. Wer also Kopftücher verbieten will, muss auch Christenkreuze verbieten. So weit, so gut. Das Urteil hat jedoch die denkbar unterschiedlichsten Reaktionen hervorgerufen.
Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes beispielsweise ist mit dem Urteil überhaupt nicht zufrieden. Andreas Linder sprach mit Rahel Volz – der Referentin für Frauenrechte in islamischen Gesellschaften von Terre des Femmes.

2. Asylpolitik Österreich
Das EU-Parlament in Strassburg hat kürzlich den Vorschlag von Österreichs Innenminister Ernst Strasser abgelehnt, der eine Liste sicherer Drittstaaten vorgelegt hatte, in die Asylwerber zurückgebracht werden könnten. Diese Liste umfasste praktischerweise alle österreichischen Nachbarstaaten. Das hätte bedeutet, dass Österreich alle Asylwerber in die vermeintlich sicheren Drittstaaten zurückschicken hätte können.
Der Kommentar des Sachbearbeiters im Europäischen Parlament dazu: "Der österreichische Vorschlag war zur Lösung nationaler Probleme entworfen, ohne Europas Bedürfnisse nach einem funktionierenden und fairen gemeinsamen Asylsystem zu berücksichtigen". Bemängelt wurde außerdem, dass laut österreichischem Vorschlag nicht jeder Asylantrag individuell geprüft werden müsste - wie dies die Genfer Konvention vorsieht. Die Kritik deckt sich in etwa mit jener, die schon von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen an der österreichischen Asylpolitik geäußert wurde. Ernst Miesgang berichtet.

3. Berlin BVG
In den Berliner Verkehrsbetrieben gärt es: Der Vorstandsvorsitzende Andreas Graf von Arnim will im Verein mit Berliner RegierungspolitikerInnen den Beschäftigten an den Kragen. Es heißt, sie seien zu teuer und zu wenig "engagiert". Der Plan lautet nun: Zerschlagung der BVG in zahlreiche Kleinbetriebe und natürlich: Privatisierung.
Der erster Schritt dazu: Jeder zweite Beschäftigte soll künftig zu Hause bleiben, die Belegschaft wird von 13.000 auf 6.000 verkleinert. Die Löhne der verbleibenden Beschäftigten werden um 30 Prozent gekürzt.
Kein Wunder, dass die Beschäftigten stinksauer sind, schließlich haben sie Erfahrung mit ihrem Vorstand: Schon 1993 hätte die BVG in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und 1995 betriebsbedingte Kündigungen durchgesetzt werden sollen. In beiden Fällen konnten die Pläne des Vorstands durchkreuzt werden, mit Streiks der Beschäftigten bei den Berliner Verkehrsbetrieben.
Radio Dreyeckland sprach mit Uwe Nitzgen, Gesamtpersonalratsvorsitzender bei den Berliner Verkehrsbetrieben.

4. Gender und Verkehr
Gender und Verkehr - Frauen fahren anders - Männer auch. Eine Binsenweisheit, die vielen Männern noch nicht bewusst ist. Frauen haben aber auch andere Bedürfnisse, was öffentliche Verkehrsmittel betrifft. Das folgende Feature gestaltete Barba Wiesmüller von der Radiofabrik in Salzburg.


Beiträgen von
Andreas Linder von Wüste Welle beim Freien Radio Tübingen.
Ernst Miesgang von der Radiofabrik in Salzburg
AK von Radio Dreyeckland in Freiburg
Barba Wiesmüller von der Radiofabrik in Salzburg