Oberverwaltungsgericht Münster erlaubt öffentliche Blockadetrainings vor Neonazi-Demos - das sei inkonsequent meint Christian Rath
ID 50911
Im Frühjahr 2011 wurde nicht nur in Dresden Blockadetrainings verboten. Auch in der Nähe von Aachen sollten anlässlich einer Anti-NPD Protesten Blockaden eingeübt werden. Das wurde damals vom Gericht verboten.
Nun wurde diesen Dienstag ein Urteil vom Oberverwaltungsgerichtes in Münster gefällt, das dieses Verbot aufhob. In einem Bericht der Taz wird dieses Urteil als Stärkung der Rechte von Gegendemonstranten gewertet. Kristian Rath promovierter Rechtswissenschaftler und rechtspolitischer Korrespondent der Taz sieht das anders. Wir sprachen mit ihm über das Urteil, die Begründung von Demonstrationsrechten und darüber, warum die Trainings in erster Instanz verboten wurden.
Nun wurde diesen Dienstag ein Urteil vom Oberverwaltungsgerichtes in Münster gefällt, das dieses Verbot aufhob. In einem Bericht der Taz wird dieses Urteil als Stärkung der Rechte von Gegendemonstranten gewertet. Kristian Rath promovierter Rechtswissenschaftler und rechtspolitischer Korrespondent der Taz sieht das anders. Wir sprachen mit ihm über das Urteil, die Begründung von Demonstrationsrechten und darüber, warum die Trainings in erster Instanz verboten wurden.
Audio
10:29 min, 24 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 20.09.2012 / 12:24
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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