Massenhafte Rasterfahndung leicht gemacht: Das neue Gesetz zur Telekommunikations-Bestandsdatenabfrage
ID 56452
Am 1. Juli wird das Gesetz zur Telekommunikations-Bestandsdatenabfrage in Kraft treten. Schon bei Ordnungswidrigkeiten werden die Verfolgungsbehörden Zugriff auf allerlei Daten von Telekommunikationsanbietern bekommen können. Die Anbieter müssen eine Schnittstelle anbieten. Hier sollen u.a. IP Adressen aber auch Pinns und Passwörter gespeichert und automatieiert abgefragt werden können. Mittlerweile ist auch eine Verfassungsklage gegen das Gestz angekündigt. Einer der Kläger ist Patrick-Breyer, Landtagsabgeordneter der Schleswig-Holsteinischen Piratenpartei. Mit ihm sprachen wir über die Hauptkritikpunkte am Gesetz, die Frage, ob zukünftig wirklich deutlich mehr Daten von den Sicherheitsbehörden angefordert werden und über die Chancen und Beteiligungsmöglichkeiten an der Verfassungsklage. Beim Verfassungsschutz gilt noch nicht einmal beim automatisierten Zugriff auf Pinns und Passwörter der Richtervorbehalt.
Mehr Infos zur Klage unter: http://stopp-bda.de
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Audio
10:18 min, 9656 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 07.06.2013 / 13:56
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Dateizugriffe: 52
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: MoRa3X
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Anmod (im Audio enthalten)
Am 3. Mai verabschiedete nach dem Bundestag auch der Bundesrat das Gesetz zur Telekommunikations-Bestandsdatenabfrage. Am 1. Juli wird das Gesetz in Kraft treten. Schon bei Ordnungswidrigkeiten werden die Verfolgungsbehörden Zugriff auf allerlei Daten von Telekommunikationsanbietern bekommen können. Die Anbieter müssen eine Schnittstelle anbieten. Hier sollen u.a. ips aber auch Pinns und Passwörter gespeichert und automatieiert abgefragt werden können. Teilweise soll ein Richtervorbehalt noch etwas Schutz bieten. Mittlerweile ist auch eine Verfassungsklage gegen das Gestz eingereicht, einer der Kläger ist Patrick-Breyer, Landtagsabgeordneter der Schleswig Holsteinischen Piratenpartei. Und mit diesem sind wir nun telefonisch verbunden.
Was sind ihre Hauptkritikpunkte am neuen Gesetz?
Abmod: Im Audio enthalten
Soweit Patrick Breyer Landtagsabgeordneter der Schleswig Holsteinischen Piratenpartei zum neuen Gesetz zur Telekommunikations-Bestandsdatenabfrage, das am 1. juli in Kraft tritt.
Am 3. Mai verabschiedete nach dem Bundestag auch der Bundesrat das Gesetz zur Telekommunikations-Bestandsdatenabfrage. Am 1. Juli wird das Gesetz in Kraft treten. Schon bei Ordnungswidrigkeiten werden die Verfolgungsbehörden Zugriff auf allerlei Daten von Telekommunikationsanbietern bekommen können. Die Anbieter müssen eine Schnittstelle anbieten. Hier sollen u.a. ips aber auch Pinns und Passwörter gespeichert und automatieiert abgefragt werden können. Teilweise soll ein Richtervorbehalt noch etwas Schutz bieten. Mittlerweile ist auch eine Verfassungsklage gegen das Gestz eingereicht, einer der Kläger ist Patrick-Breyer, Landtagsabgeordneter der Schleswig Holsteinischen Piratenpartei. Und mit diesem sind wir nun telefonisch verbunden.
Was sind ihre Hauptkritikpunkte am neuen Gesetz?
Abmod: Im Audio enthalten
Soweit Patrick Breyer Landtagsabgeordneter der Schleswig Holsteinischen Piratenpartei zum neuen Gesetz zur Telekommunikations-Bestandsdatenabfrage, das am 1. juli in Kraft tritt.
Kommentare
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12.06.2013 / 07:44 | Gregor Atzbach, Radio Unerhört Marburg (RUM) |
gesendet in der Frühschicht
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am 12.06.2013, Dankeschön! | |
12.06.2013 / 12:04 | Johanna, Radio Dreyeckland, Freiburg |
leicht gekürtzt verwendet im ZIP am 11.06.
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Danke. | |