Abschiebung in türkisches Kinderheim

ID 5884
 
Es gibt eine Konvention der Vereinten Nationen, die Rechte von Kindern festschreibt. Die Bundesrepublik hat diese Konvention unterzeichnet, allerdings mit einem Vorbehalt. Sie hat keine Priorität für Kinder, die unter das Ausländerrecht fallen.
Ein breites Bündnis von Kinder- , Menschen- und Flüchtlingsrechtsorganisationen dringt seit Jahren darauf, dass dieser diskriminierende Vorbehalt aufgehoben wird, auch der Bundestag hat einen entsprechenden Beschluss gefasst, um den beschämenden Vorbehalt zu tilgen.
Welche Effekte dieser Vorbehalt für betroffene Kinder hat, läßt sich an einem Fall in Niedersachsen feststellen. Hier soll ein sechzehnjähriges türkisches Mädchen, das seit acht Jahren bei seinen Großeltern im Landkreis Celle wohnt, nach dem Willen der Ausländerbehörde in die Türkei abgeschoben werden. Dort werden es nicht etwa Verwandte in Empfang nehmen. Die Mutter ist verschwunden, der Vater bei einem Autounfall ums Leben gekommen. Die sechzehnjährige Betülya Kilic soll deshalb in ein türkisches Kinderheim abgeschoben werden. Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat schildert die Umstände.
Audio
05:53 min, 5513 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (22050 kHz)
Upload vom 16.01.2004 / 10:35

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Stephan Dünnwald
Kontakt: andraschn(at)web.de
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 16.01.2004
keine Linzenz
Skript
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