Eine bürokratische Hürde weniger. Hochschulgesetz in Ba-Wü hindert Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung nicht mehr am Studium.

ID 59539
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Baden-Württemberg ist das letzte Bundesland mit der Einschränkung im Hochschulgesetz, die für die Immatrikulation an einer Hochschule einen Aufenthaltstitel voraussetzt ist. Dieser Passus im Gestz soll nach dem aktuellen Entwurf nun endlich fallen. Über die Änderung und ihre Wirkung sprachen wir mit Ulrike Duchrow vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Was gäbe es noch für Bildungshürden für Flüchtlinge abzubauen?
Audio
08:37 min, 8079 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 25.10.2013 / 13:49

Dateizugriffe: 18

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Politik/Info
Serie: MoRa3X
Entstehung

AutorInnen: Fabian
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 25.10.2013
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Im Audio enthaltene Anmod:

Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung dürfen in Baden-Württemberg studieren.
Diese geplante Änderung im Landeshochschulgesetz sorgte beim Baden-Württembergischen Flüchtlingsrat für Freude. Um über die Änderung und ihre Wirkung zu sprechen sind wir nun mit Ulrike Duchrow vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg telefonisch verbunden.

Baden-Württemberg war das letzte Bundesland mit einer Einschränkung im Hochschulgesetz die besagte, dass für die Immatrikulation an einer Hochschule ein Aufenthaltstitel Vorraussetzung ist. Warum hat diese Änderung denn so lange gedauert?

Kommentare
29.10.2013 / 17:13 Redaktion Freitags-Sonar, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar
Danke !!!
Gespielt in der Sendung sonar am Dienstag, 29.10.2013