"Inklusive Bildung – Schulgesetze auf dem Prüfstand" eine Studie des Instituts für Menschenrechte
ID 62921
Vor fünf Jahren ist die Uno-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich die Länder, die Menschen- und Selbstbestimmungsrechte Behinderter zu fördern. Im Artikel 24 wird außerdem eine inklusive Schulbildung gefordert. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Uno-Behindertenrechtskonvention mangelt es in vielen Bundesländern an den gesetzlichen Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten. Dieses Fazit zogen zwei Juristen in einer Studie für das Deutsche Institut für Menschenrechte, die vergangene Woche vorgestellt wurde. Über die Studie und den Stand der Inklusiven Bildung in Deutschland haben wir mit Dr. Valentin Aichele gesprochen. Er ist Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte. Zunächst erläutert er uns den Unterschied zwischen den Begriffen Inklusion und Integration.
Audio
11:41 min, 27 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 31.03.2014 / 16:59
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Dateizugriffe: 372
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Jugend, Kinder, Wirtschaft/Soziales, Andere
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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01.04.2014 / 13:37 | Johanna, Radio Dreyeckland, Freiburg |
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am 1.4. danke! | |