Habe mich ohnehin gefragt, wie Mos Maiorum auch nur ansatzweise mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll. Verdachtsunabhängige Kontrollen zur Bekämpfung „illegaler Einreise“ im Inland rechtswidrig

ID 67351
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Erneute juristische Niederlage für Racial Profiling.

Wie am Freitag den 7. November bekannt wurde; hat das Verwaltungsgericht in Koblenz der Praxis des sogenannten Racial profiling erneut eine juristische Niederlage gebracht. Racial profiling beschreibt Kontrollen durch die Polizei einzig und allein aufgrund der vermeintlich von einer Deutschen; abweichenden Herkunft. Im vorliegenden Fall hatten zwei Deutsche mit schwarzer Hautfarbe geklagt. Sie waren im Januar diesen Jahres in einer voll besetzten Regionalbahn von Mainz nach Bonn, als einzige, von drei Bundespolizisten kontrolliert worden. Da der Zug nicht in der Nähe der Grenze unterwegs war, stellte das Gericht fest, dass diese Kontrollen nicht zur Bekämpfung "illegaler Einreise"durchgeführt werden dürfen. Über die Bedeutung des Urteils und die Auswirkungen auf die Praxis sprachen wir mit dem Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der zum wiederholten Male Klagen im themenfeld racial profiling geführt hatte.
Audio
09:04 min, 8504 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 14.11.2014 / 12:28

Dateizugriffe: 51

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Internationales, Wirtschaft/Soziales
Serie: MoRa3X
Entstehung

AutorInnen: Fabian
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 14.11.2014
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
16.11.2014 / 08:37 Timo, Querfunk, Karlsruhe
wird gesendet
18.11.14