Der BGH kriminalisiert Hooligangruppen und urteilt am eigentlichen Problem vorbei
ID 68821
Laut Medienberichten haben sich in den vergangenen Wochen gleich fünf Hooligangruppen ihre Auflösung verkündet. Ein Zufall? Eher nicht. Die Vermutung liegt nahe, dass dies im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar steht. Demnach können Hooligan-Gruppen künftig als kriminelle Vereinigungen gelten. Schon die Mitgliedschaft in einer Hoolgruppe kann da für eine Verurteilung reichen. Demnach soll sich auch die umstrittene „Westfront Aachen“, deren Mitglieder Kontakte in die Türsteher- und Rockerszene unterhielten, aufgelöst haben. Was genau hinter diesem Urteil steckt, und welche Auswirkungen das auf die Fussballfanszene hat, darüber haben wir uns mit dem Politikwissenschaftler und Fanforscher Jonas Gabler von der Uni Hannover unterhalten.
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12:00 min, 27 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 12.02.2015 / 14:36
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Andere, Sport, Politik/Info
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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