Hasskriminalitätsgesetz: Homo- und Transphobie fehlt als Grund für Strafverfolgung
ID 69480
Wenn Menschen aus rassistischen und menschenverachtenden Motiven Gewalt zugefügt wird, spricht man von sogenannter Hasskriminalität. Dazu hat heute (19. März) der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das sogenannte Hasskriminalitätsgesetz. Dieses Gesetz ist unter anderem eine Konsequenz aus den Ermittlungen des NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Doch bei diesem neuen Gesetz fehlen Homo- und Transphobie als Tatmotive. Das hat jetzt der Lesben- und Schwulenverband Deutschland kritisiert. Darüber haben wir mit Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband gesprochen. Zunächst haben wir ihn gefragt, was es mit dem Hasskriminalitätsgesetz genau auf sich hat.
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07:34 min, 17 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 19.03.2015 / 17:17
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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20.03.2015 / 20:22 | FreitagsMagazinRedaktion, coloRadio, Dresden |
gesendet im Magazin am 20.03.15
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danke! | |