Hasskriminalitätsgesetz: Homo- und Transphobie fehlt als Grund für Strafverfolgung

ID 69480
 
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Wenn Menschen aus rassistischen und menschenverachtenden Motiven Gewalt zugefügt wird, spricht man von sogenannter Hasskriminalität. Dazu hat heute (19. März) der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das sogenannte Hasskriminalitätsgesetz. Dieses Gesetz ist unter anderem eine Konsequenz aus den Ermittlungen des NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Doch bei diesem neuen Gesetz fehlen Homo- und Transphobie als Tatmotive. Das hat jetzt der Lesben- und Schwulenverband Deutschland kritisiert. Darüber haben wir mit Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband gesprochen. Zunächst haben wir ihn gefragt, was es mit dem Hasskriminalitätsgesetz genau auf sich hat.
Audio
07:34 min, 17 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 19.03.2015 / 17:17

Dateizugriffe: 546

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Schwul, Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 19.03.2015
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
20.03.2015 / 20:22 FreitagsMagazinRedaktion, coloRadio, Dresden
gesendet im Magazin am 20.03.15
danke!