"Vorgezogener Aprilscherz" - Handel mit Nikotinhaltigen e-Zigaretten-Liquids ist ab sofort "verboten"
ID 75057
Explodierende Akkus und Gesundheitsschädliche Liquids – Panikmache und Horrormärchen gegen den e-Zigaretten-Konsum stehen seit mehreren Wochen auf der Tagesordnung der Mainstream-Medien. Am Montag, den 8. Februar, fällte der Bundesgerichtshof BGH das erste Urteil gegen einen e-Zigaretten-Händler, weil er „illegalerweise“ Nikotinhaltige Liquids verkaufte. Theoretisch und rein formal ist der weitere Verkauf von Liquids bis zur Neuregulierung Ende Mai verboten. Doch wie sieht es wirklich aus? Was erwartet Konsument_innen und Händler_innen der boomenden Zigaretten-Alternative?
Über diese Fragen und noch mehr sprachen wir mit Dac Sprengel vom Verband des eZigarettenhandels.
Über diese Fragen und noch mehr sprachen wir mit Dac Sprengel vom Verband des eZigarettenhandels.
Audio
09:16 min, 8684 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 10.02.2016 / 16:39
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Klassifizierung
Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Wirtschaft/Soziales
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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