Der Deutsche Presserat über den Pressekodex und die Richtlinie zur Verhinderung von diskriminierender Berichterstattung

ID 75621
 
AnhörenDownload
Der Deutsche Presserat hat seinen Pressekodex, genauer die Richtlinie 12.1 überprüft. Die besagt, dass Medien nur dann die Religion oder Nationalität von Straftätern nennen sollten, wenn es einen „begründeten Sachbezug” zur Tat gibt. Der Hintergrund ist unter anderem, dass eine Nennung von Herkunft und Regligion Vorurteile schüren könnte. So zum Beispiel passiert durch die Berichterstattung über die Vergewaltigungen in der Silvesternacht in Köln. Manche Journalisten fühlen sich durch die Richtlinie in ihrer Berichterstattung eingeschränkt - deshalb haben sie eine Überprüfung der Richtlinie eingefordert. Nun,das können sie auch gern weiter so empfinden und fordern, solange sie sich an die Richtlinie halten. Denn der Presserat hat gestern beschlossen, an der Richtlinie 12.1 festzuhalten. Über die Hintergründe der Beratungen haben wir heute Morgen mit dem Geschäftsführer des Deutschen Presserates, Lutz Tillmann, gesprochen.
Audio
08:54 min, 20 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 10.03.2016 / 18:35

Dateizugriffe: 485

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 10.03.2016
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.