Schadensersatz für Fraport nach „rechtswidrigem“ Fluglotsenstreik – Solidarität gefragt: „Zum Streik gehört der wirtschaftliche Schaden!“
ID 78409
Das Bundesarbeitsgericht hat einen Fluglotsenstreik im Jahr 2012 für rechtswidrig erklärt und dem Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport das Recht eingeräumt gegenüber der Lotsengewerkschaft GdF Schadensersatz in noch nicht bekannter Höhe einzufordern.
Über die grundsätzliche Bedeutung des Urteils und die Frage ob weitere Schadensersatzklagen drohen, sprachen wir mit Dr. Rolf Geffken, Arbeits-, Wirtschaftsrechtler und Autor aus Hamburg.
Über die grundsätzliche Bedeutung des Urteils und die Frage ob weitere Schadensersatzklagen drohen, sprachen wir mit Dr. Rolf Geffken, Arbeits-, Wirtschaftsrechtler und Autor aus Hamburg.
Audio
07:15 min, 6790 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 05.08.2016 / 10:37
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Arbeitswelt, Internationales, Wirtschaft/Soziales
Serie: MoRa3X
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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