Zentrum für politische Schönheit verklagt Bundesregierung

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Diesen Sommer sorgte die Berliner Kunst- und Denkfabrik „Zentrum für politische Schönheit“ einmal mehr für Aufsehen. Sie wollte mit einem gecharterten Flugzeug Menschen aus Syrien die Flucht nach Deutschland ermöglichen.
Die beauftragte Fluggesellschaft Air Berlin stellte die gecharterte Maschine allerdings kurzfristig nicht zur Verfügung. Das, weil die Bundesregierung offenbar im Vorfeld Druck auf die Fluggesellschaft ausgeübt hatte.
Begründen kann die deutsche Bundesregierung diesen Entscheid mit dem Paragrafen 63 – dieses Gesetz besagt: Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Beförderungsunternehmen - wie zum Beispiel Fluggesellschaften - machen sich strafbar, wenn sie Menschen ohne gültige Papiere die Einreise in die EU ermöglichen.
Das „Zentrum für politische Schönheit“ und 23 syrische Geflüchtete zweifeln an der Rechtmässigkeit dieses Gesetzes und gehen nun gegen die Bundesregierung juristisch vor. Ihr Ziel: Das umstrittene Beförderungsverbot vor Gericht zu Fall zu bringen.
Unsere Praktikantin Lydia Huckebrink hat mit Elias Schneider vom „Zentrum für politische Schönheit“ gesprochen. Sie wollte wissen: Wie hat die Bundesregierung genau begründet, dass sie die Aktivistinnen und Aktivisten an ihrer Aktion gehindert hat?
Audio
03:25 min, 7990 kB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 20.10.2016 / 12:36

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Kultur, Internationales, Wirtschaft/Soziales
Entstehung

AutorInnen: Lydia Huckebrink
Radio: RaBe, Bern im www
Produktionsdatum: 20.10.2016
CC BY-NC-SA
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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