Im Fall Nonnenmacher muss das Gericht nachsitzen

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Der BGH hat den Freispruch zugunsten vom Ex-Chef der HSH Nordbank Dirk Nonnenmacher aufgehoben. Die erste Instanz hatte es als erwiesen angesehen, dass Nonnenmacher und seine Komplizen eine Bilanzfälschung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro begangen hatte.
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Upload vom 24.10.2016 / 11:33

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Klassifizierung

Beitragsart: Kommentar
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Wirtschaft/Soziales
Entstehung

AutorInnen: Chris Carlson, radio flora
Radio: radio flora, Hannover im www
Produktionsdatum: 24.10.2016
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Der BGH hat den Freispruch zugunsten vom Ex-Chef der HSH Nordbank Dirk Nonnenmacher aufgehoben. Die erste Instanz hatte es als erwiesen angesehen, dass Nonnenmacher und seine Komplizen eine Bilanzfälschung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro begangen hatte. Damit entstand der Bank ein Schaden in Höhe von 158 Millionen Euro. Die öffentliche Hand musste die Bank sanieren. Trotzdem erkannte das erstinstanzliche Gericht hierin nur eine Bagatelle. Daher der Freispruch. Ein klarer Fall von Klassenjustiz, zumal echte Bagatellfälle gegen Arbeiter und Arbeitslose mit gnadenloser Härte geahndet werden.