Dürfen die Medien rassistische Äußerungen rassistisch nennen?

ID 80533
 
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Der AfD Funktionär und Anwalt Kloth trat vor einer BürgerInnenversammiung mit fremdenfeindlichen Äußerungen auf – RDL zeichnete diese auf und berichtete im Rahmen des journalistischen Auftrags. Die Darstellung sagte RA Kloth nicht zu und es kam zu einer weiteren Klage AfD gegen Medien. Heute fand ein Verhandlungstag des Berufungsverfahren statt. RDL-Geschäftsführer Michel war als Vertreter unseres Radios dort und berichtet vom Ablauf.
Audio
11:46 min, 16 MB, mp3
mp3, 192 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 16.12.2016 / 15:02

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: High Noon
Entstehung

AutorInnen: volker
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 16.12.2016
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Anhang um den gesellschaftlichen wie medienrechtlichen Kontext dieses Verfahrens ein wenig zu beleuchten:
Bereits am 25. April 1972 kommt das Bundesverfassungsgericht über die Bedeutung der Medien in der freiheitlichen Demokratie in einem Urteil vom zu dem Schluss, dass „die freie geistige Auseinandersetzung ein Lebenselement der freiheitlichen demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik und für diese Ordnung schlechthin konstituierend ist. Sie beruht entscheidend auf der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit, die als gleichwertige Garanten selbständig nebeneinander stehen.“

Kommentare
20.12.2016 / 13:07 Tagesredaktion, free FM, Ulm
Ulmer Freiheit
Wird um 13:30 gesendet - danke!