Baden-Württemberg verstößt massenhaft gegen zulässige Höchstdauer der Unterbringung von Flüchtlingen in Erstaufnahmelagern
ID 81624
Erst durch eine der letzten Asylrechtsänderungen wurde die maximal mögliche Aufenthaltsdauer für Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen von 3 auf 6 Monate ausgeweitet. Mit der weiteren Ausnahme, dass Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten bis zum Abschluss ihres Verfahrens in den Einrichtungen bleiben sollen. Der baden-württembergische Flüchtlingsrat macht nun darauf aufmerksam, dass gegen die höchstens zulässige Unterbringungsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg massenhaft verstoßen wird. Abgesehen von den Flüchtlingen aus "sicheren Herkunftsstaaten", die gesetzlich vorgesehen diese Sondereinrichtungen nicht verlassen sollen, waren zum 31. Januar 1691 Flüchtlinge zu lange in Erstaufnahmeeinrichtungen. Der Flüchtlingsrat hat nun einen Musterantrag auf Verteilung aus der Erstaufnahme und eine Musterklage gegen Überschreitung der Sechs-Monats-Frist erstellt. Wir haben mit Seán McGinley, Geschäftsführer des baden-württembergischen Flüchtlingsrats gesprochen.
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09:03 min, 8483 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 28.02.2017 / 20:34
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Internationales
Serie: MoRa3X
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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05.03.2017 / 13:35 | contra.funk, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar |
gesendet...
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...am 5.3. zw. 13-14Uhr. Danke. | |