Anwälte legen Verfassungsbeschwerde gegen Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministeriums ein
ID 81761
Um Verfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen „terroristischen Vereinigung“ (§§129a/b StGB) durchzuführen, ist eine „Verfolgungsermächtigung“ erforderlich, die einzig das Bundesministerium der Justiz in Abstimmung mit dem Bundesinnen- und Außenressort sowie dem Bundeskanzleramt – erteilt.
Dazu ein Gespräch mit dem Anwalt Lukas Theune.
Dazu ein Gespräch mit dem Anwalt Lukas Theune.
Audio
10:36 min, 7454 kB, mp3
mp3, 96 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 08.03.2017 / 11:53
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Dateizugriffe: 1851
Entstehung
AutorInnen: Wolfgang Lettow, radio flora
Radio: radio flora, Hannover im www
Produktionsdatum: 08.03.2017
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Um Verfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen „terroristischen Vereinigung“ (§§129a/b StGB) durchzuführen, ist eine „Verfolgungsermächtigung“ erforderlich, die einzig das Bundesministerium der Justiz in Abstimmung mit dem Bundesinnen- und Außenressort sowie dem Bundeskanzleramt – erteilt.
Dazu ein Gespräch mit dem Anwalt Lukas Theune.
Dazu ein Gespräch mit dem Anwalt Lukas Theune.