Anwälte legen Verfassungsbeschwerde gegen Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministeriums ein

ID 81761
 
AnhörenDownload
Um Verfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen „terroristischen Vereinigung“ (§§129a/b StGB) durchzuführen, ist eine „Verfolgungsermächtigung“ erforderlich, die einzig das Bundesministerium der Justiz in Abstimmung mit dem Bundesinnen- und Außenressort sowie dem Bundeskanzleramt – erteilt.

Dazu ein Gespräch mit dem Anwalt Lukas Theune.
Audio
10:36 min, 7454 kB, mp3
mp3, 96 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 08.03.2017 / 11:53

Dateizugriffe: 1851

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Wolfgang Lettow, radio flora
Radio: radio flora, Hannover im www
Produktionsdatum: 08.03.2017
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Um Verfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen „terroristischen Vereinigung“ (§§129a/b StGB) durchzuführen, ist eine „Verfolgungsermächtigung“ erforderlich, die einzig das Bundesministerium der Justiz in Abstimmung mit dem Bundesinnen- und Außenressort sowie dem Bundeskanzleramt – erteilt.

Dazu ein Gespräch mit dem Anwalt Lukas Theune.