Freiheitsverlust der Woche vom 02. Mai 2017: Der Bundestag führt Sonderstrafrecht für Polizei ein
ID 82783
Der Bundestag hat am 27. April ein neuen Paragraphen für das Strafgesetzbuch beschlossen. Mit diesem sollen "tätliche Angriffe" auf "Amtsträger" mit mindestens drei Monaten Freiheitsentzug bestraft werden, unabhängig von der Schwere der Tat oder dem Bezug zu einer Amtshandlung. Ein kurzer Blick auf den Verlust von Menschen- und Bürger*innenrechten.
Audio
01:25 min, 1789 kB, mp3
mp3, 172 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 02.05.2017 / 13:22
01:25 min, 1789 kB, mp3
mp3, 172 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 02.05.2017 / 13:22
Dateizugriffe: 92
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Kommentare
|
|
02.05.2017 / 18:01 | sonar, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar |
lief bei bermuda.funk
|
|
in sonar am 02.05.. vielen dank! | |