"Abschiebegewahrsam" in Sachsen: Interview mit dem sächs. Flüchtlingsrat

ID 83096
 
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Mit den Stimmen der CDU und SPD, also der Landesregierung, hat Sachsen nun ein Gesetz, das den sogenannten "Ausreisegewahrsam" für abgelehnte Asylbewerber möglich macht.
Damit können Asylbewerber, die abgeschoben werden sollen, "in Gewahrsam" genommen - also praktisch inhaftiert - werden, ohne dass sie straffällig geworden sind. Nämlich sofern es "Anzeichen" gibt, dass diese sich der Abschiebung entziehen wollen.

Was das nun alles konkret bedeutet und warum es vor dem sächsischen Landtag während der Debatte Protest dagegen gab, haben wir mit Thomas Hoffmann vom sächsischen Flüchtlingsrat e.V. gesprochen.
Audio
17:39 min, 20 MB, mp3
mp3, 160 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 19.05.2017 / 21:35

Dateizugriffe: 1995

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: LDR
Radio: RadioBlau, Leipzig im www
Produktionsdatum: 19.05.2017
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
22.05.2017 / 20:26 coloradio, coloRadio, Dresden
gesendet im montagsmagazin
danke