"Abschiebegewahrsam" in Sachsen: Interview mit dem sächs. Flüchtlingsrat
ID 83096
Mit den Stimmen der CDU und SPD, also der Landesregierung, hat Sachsen nun ein Gesetz, das den sogenannten "Ausreisegewahrsam" für abgelehnte Asylbewerber möglich macht.
Damit können Asylbewerber, die abgeschoben werden sollen, "in Gewahrsam" genommen - also praktisch inhaftiert - werden, ohne dass sie straffällig geworden sind. Nämlich sofern es "Anzeichen" gibt, dass diese sich der Abschiebung entziehen wollen.
Was das nun alles konkret bedeutet und warum es vor dem sächsischen Landtag während der Debatte Protest dagegen gab, haben wir mit Thomas Hoffmann vom sächsischen Flüchtlingsrat e.V. gesprochen.
Damit können Asylbewerber, die abgeschoben werden sollen, "in Gewahrsam" genommen - also praktisch inhaftiert - werden, ohne dass sie straffällig geworden sind. Nämlich sofern es "Anzeichen" gibt, dass diese sich der Abschiebung entziehen wollen.
Was das nun alles konkret bedeutet und warum es vor dem sächsischen Landtag während der Debatte Protest dagegen gab, haben wir mit Thomas Hoffmann vom sächsischen Flüchtlingsrat e.V. gesprochen.
Audio
17:39 min, 20 MB, mp3
mp3, 160 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 19.05.2017 / 21:35
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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22.05.2017 / 20:26 | coloradio, coloRadio, Dresden |
gesendet im montagsmagazin
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danke | |