Solidarität mit Kristina Hänel - gegen die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

ID 86082
 
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An diesem Freitag wird die Ärztin Kristina Hänel in Gießen vor dem Amtsgericht stehen. Angeklagt wurde sie wegen eines einzigen Wortes auf ihrer Website: Schwangerschaftsabbruch steht da in der Liste ihres Leistungsspektrums. Weil sie also darüber informiert, dass sie in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchführt, wurde sie von selbsternannten Lebensschützern, also AbtreibungsgegnerInnen, angezeigt. Grundlage für die Anzeige ist der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft verbietet. Es ist nicht dads erste Mal, das der Paragraf 219a von Abtreibnungsgegnern genutzt wird um Ärzte anzuzeigen, zu belästigen und einzuschüchtern. Deshalb muss dieser Paragraf weg - so fordert es auch eine Petition an den Deutschen Bundestag von Pro Familia. Wir sprachen mit der Vorstandsvorsitzenden von Profamilia Hamburg Kersten Artus.
Audio
16:12 min, 37 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 21.11.2017 / 22:45

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Frauen/Lesben
Serie: CX - Corax - Feminismus - Gender
Entstehung

AutorInnen: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 21.11.2017
CC BY-NC-SA
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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