TKÜV - Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung für E-Mail-Nutzung

ID 8773
 
Das E-Mails so sicher sind wie eine Postkarte, sollte eigentlich weithin bekannt sein. Neuerdings sollen aber Polizei und Strafverfolgungsbehörden ganz offiziell die Korrespondenz mitlesen können, wenn ein Verdacht auf eine Straftat besteht. Geregelt wird das in der Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung, kurz TKÜV.
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Upload vom 16.02.2005 / 21:51

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Politik/Info
Serie: Magazin Lora München
Entstehung

AutorInnen: Barney
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 16.02.2005
keine Linzenz
Skript
Das E-Mails so sicher sind wie eine Postkarte, sollte eigentlich weithin bekannt sein. Neuerdings sollen aber Polizei und Strafverfolgungsbehörden ganz offiziell die Korrespondenz mitlesen können, wenn ein Verdacht auf eine Straftat besteht. Geregelt wird das in der Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung, kurz TKÜV.

Einfach gesprochen regelt die Verordnung, wie die Telekommunikation einer bestimmten Person überwacht wird. Das bezieht sich auf Telefon, aber neuerdings eben auch auf Internet-Benutzung, also etwa E-Mail.

Die TKÜV wurde zwar schon vor zwei Jahren verabschiedet, aber erst dieser Tage umgesetzt. Bis zum 1. Januar mussten die 200 großen E-Mail-Provider Konzepte für die Überwachung von E-Mail bei der Regulierungsbehörde RegTP eingereicht haben. Darin sollten Sie darlegen, wie sie den Strafbehörden einfachen Zugang zu den E-Mails ihrer Kunden ermöglichen können.

Auf dem Kongress fragten wir Jörg Müller-Kindt, was die Verordnung bedeutet. Er ist Mitglied des Arbeitskreises Recht und Regulierung des Verein eco e.V., des Verbandes der Internet-Branche in Deutschland.

Kommentare
17.02.2005 / 19:38 wolli, Radio Unerhört Marburg (RUM)
gesendet
im zip-fm vom 17.02.05