Mediennews für den 12. September 2018
ID 90949
Diese Woche in den Mediennews:
Das EU-Parlament stimmt heute über die EU-Urheberrechtsreform und damit über die Einführung umstrittener Upload-Filter ab. Diese Filter könnten das freie Netz beschränken, so die Kritik von Netzaktivisten, Europapolitikern und Plattformen wie Wikipedia.
Die Journalistin Mesale Tolu ist nach Deutschland zurückgekehrt, nachdem sie in der Türkei in Haft saß. Sie will sich nun dafür einsetzen, dass die vielen anderen inhaftierten Journalist*innen und politisch Aktiven in der Türkei von der Öffentlichkeit nicht vergessen werden. Die Rote Hilfe informiert über zwei besondere Fälle von deutschen Journalisten und Aktivisten, die von der Türkei politisch verfolgt werden.
Vor einem Jahr wurde die linke Medienplattform indymedia.linksunten.org durch das Bundesinnenministerium verboten. An diesem Verbot gibt es nach wie vor Kritik und rechtliche Zweifel. Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich gerade mit Klagen gegen das Verbot. Zur Unterstützung dieser Klagen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte nun eine Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht eingereicht, in der auf 32-Seiten dargelegt wird, wieso das Verbot aus Sicht der Juristen der Gesellschaft rechtswidrig ist.
Das EU-Parlament stimmt heute über die EU-Urheberrechtsreform und damit über die Einführung umstrittener Upload-Filter ab. Diese Filter könnten das freie Netz beschränken, so die Kritik von Netzaktivisten, Europapolitikern und Plattformen wie Wikipedia.
Die Journalistin Mesale Tolu ist nach Deutschland zurückgekehrt, nachdem sie in der Türkei in Haft saß. Sie will sich nun dafür einsetzen, dass die vielen anderen inhaftierten Journalist*innen und politisch Aktiven in der Türkei von der Öffentlichkeit nicht vergessen werden. Die Rote Hilfe informiert über zwei besondere Fälle von deutschen Journalisten und Aktivisten, die von der Türkei politisch verfolgt werden.
Vor einem Jahr wurde die linke Medienplattform indymedia.linksunten.org durch das Bundesinnenministerium verboten. An diesem Verbot gibt es nach wie vor Kritik und rechtliche Zweifel. Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich gerade mit Klagen gegen das Verbot. Zur Unterstützung dieser Klagen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte nun eine Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht eingereicht, in der auf 32-Seiten dargelegt wird, wieso das Verbot aus Sicht der Juristen der Gesellschaft rechtswidrig ist.
Audio
26:10 min, 60 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 12.09.2018 / 12:25
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Dateizugriffe: 964
Klassifizierung
Beitragsart: Magazin
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Andere, Politik/Info
Serie: CX - Corax - Medien - Netz
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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12.09.2018 / 14:44 | Tagesredaktion, free FM, Ulm |
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um 15 Uhr - Danke für das Produzieren! | |