Widerruf des Asylrechts

ID 9281
 
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Kommentar: Widerruf

Dass Flüchtlinge in Deutschland Asyl bekommen, ist keine ausgemachte Sache. Seit einiger Zeit sind die Anerkennungszahlen fallend, bewegen sich auf ein Prozent der Antragsteller zu. Das heißt, von Hundert Flüchtlingen bekommen rechnerisch ein einhalb Personen Asyl, noch einmal eineinhalb bekommen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention. Hinzu kommen noch ein paar, die aus menschenrechtlichen Gründen einen Abschiebeschutz bekommen.
Doch auch die paar Personen, die Asyl bekommen, können sich nicht sicher sein, dass sie es auch behalten. Das neue Zuwanderungsgesetz, seit dem 1. Januar in Kraft, sieht nach drei Jahren eine Regelüberprüfung vor, ob den Flüchtlingen das Asyl wieder entzogen werden kann. Und schon vor Inkrafttreten des Gesetzes bemühten sich die Angestellten des Bundesamtes, das sich konsequenterweise nicht mehr Bundesamt für die Anerkennung nennt, möglichst vielen Flüchtlingen das Asylrecht wieder zu entziehen. Sie leiteten Widerrufsverfahren ein. Hören Sie dazu einen Kommentar des Experten für Ausländer- und Asylrecht, Hubert Heinhold.


Sie hörten einen Kommentar des Rechtsanwalts Hubert Heinhold zum Widerruf des Asylrechts.
Audio
06:42 min, 6289 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 26.04.2005 / 15:18

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Klassifizierung

Beitragsart: Kommentar
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Stephan Dünnwald
Kontakt: andraschn(at)web.de
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 26.04.2005
keine Linzenz
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
28.04.2005 / 13:32 wolli, Radio Unerhört Marburg (RUM)
gesendet
im zip-fm vom 27.04.05