EU-Gericht: Bisphenol-A gefährlich | Teilweises Verbot erst 2020

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Nach einem Urteil des EU-Gerichts wird die in vielen Alltagsprodukten enthaltene Chemikalie Bisphenol-A zu recht als "besonders besorgniserregend" eingestuft. Mit dieser Entscheidung wiesen die RichterInnen eine Klage der Kunststoff-Industrie ab.
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Upload vom 13.08.2019 / 18:31

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Klassifizierung

Beitragsart: Nachricht
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Umwelt
Serie: Burning Beds
Entstehung

AutorInnen: Klaus Schramm
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 13.08.2019
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
EU-Gericht: Bisphenol-A gefährlich | Teilweises Verbot erst 2020

Nach einem Urteil des EU-Gerichts wird die in vielen Alltagsprodukten enthaltene Chemikalie Bisphenol-A zu recht als "besonders besorgniserregend" eingestuft. Mit dieser Entscheidung wiesen die RichterInnen eine Klage der Kunststoff-Industrie ab.

Schon seit über zehn Jahren ist bekannt, daß die schädliche Chemikalie Bisphenol-A auch aus Plastikflaschen in die darin enthaltenen Getränke übergeht (Siehe unseren <a href="umwmin090312.html" target=_blank>Artikel v. 12.03.09</a>). Im darauffolgenden Jahr wurde bekannt daß die hormonell wirksame Chemikalie auch aus der Innenbeschichtung von Dosen auf die darin abgefüllten Getränke wie Bier und Limo übergeht (Siehe unseren <a href="chemie100224.html" target=_blank>Artikel v. 24.02.10</a>). Ebenfalls schon seit damals ist bekannt, daß Bisphenol-A auch in Schnullern, Babyflaschen, Konservendosen, Zahnfüllungen und Thermopapier enthalten ist. Im Falle von Thermopapier: Beispielsweise dem Kassenbon im Supermarkt. In Babyflaschen ist die Chemikalie immerhin seit 2011 EU-weit verboten. Doch bei Thermopapier gilt eine lange Übergangsfrist und dieses ist erst ab 2020 verboten.

Wer seinen Müll sorgfältig trennt, der hat sich die Frage sicher schon öfter gestellt: Warum darf eigentlich Thermopapier wie Kassenbons oder Tickets nicht ins Altpapier, sondern gehört in den Restmüll? Der Grund: Bisphenol-A. Denn landet Bisphenol-A im Altpapier, kann der Stoff über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier erst in Kläranlagen und dann in die Umwelt gelangen. Was leider schon lange passiert ist. Und zwar in solchen Mengen, daß laut wissenschaftlichen Untersuchungen die Chemikalie Fische und Amphibien bei der Fortpflanzung und Entwicklung schädigt.

Erst im Jahr 2016 hatte die Europäische Kommission eine entsprechende Verordnung erlassen, die Bisphenol-A als schädlich für die Fortpflanzungsfähigkeit einstufte. Und 2017 beschloß die europäische Chemikalienagentur Echa, die Chemikalie in die Warnliste der "besonders besorgniserregenden" Stoffe in der Europäischen Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe aufzunehmen.

Trotz aller wissenschaftlichen Erkenntnisse hatte die Kunststoff-Industrie gegen den Beschluß der EU-Staaten geklagt. Doch die RichterInnen des EU-Gerichts in Luxemburg kamen nun zu dem Ergebnis, daß Bisphenol-A zu recht als "besonders besorgniserregender Stoff" eingestuft wurde (Az. T-185/17).

Bisphenol-A ist nach Angaben des Umweltbundesamts eine der am meisten genutzten Chemikalien. Weltweit werden jährlich rund 3,8 Millionen Tonnen davon hergestellt.

Kommentare
14.08.2019 / 21:37 Uwe, Radio Blau, Leipzig
14.08.2019
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