Aufruf für eine Mahnwache am 8. Juli

ID 9778
 
Am 8. Juli soll im Bundesrat über das Antidiskriminierungsgesetz entschieden werden.
NETZWERK ARTIKEL 3, ein Zusammenschluss verschiedener Behindertenverbände, rufen zur Mahnwache vor dem Bundesrat auf.
Audio
02:05 min, 2698 kB, mp3
mp3, 177 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 07.07.2005 / 16:43

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Klassifizierung

Beitragsart: Rohmaterial
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Andere, Wirtschaft/Soziales, SeniorInnen, Arbeitswelt, Frauen/Lesben, Schwul, Kultur, Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: VielFalter
Radio: WW-TÜ, Tübingen im www
Produktionsdatum: 07.07.2005
keine Linzenz
Skript
Antidiskriminierungsgesetz Jetzt!

Aufruf für eine Mahnwache am 8. Juli 2005 von 9.00 – 10.30 Uhr vor dem Bundesrat, Leipziger Straße 3-4 in 10117 Berlin

Seit vielen Jahren setzen sich die Behindertenverbände für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz ein. Am 17. Juni beschloss der Deutsche Bundestag endlich eins. Am 8. Juli wird es nun vom Bundesrat beraten. Dieser muss dem Gesetz zwar nicht zustimmen, kann es jedoch im Vermittlungsausschuss erheblich aufhalten, so dass das Gesetz nicht mehr in Kraft treten und in der nächsten Legislaturperiode wieder ganz neu ins Parlament eingebracht werden muss. Dies darf nicht geschehen!

Wenn das Gesetz jetzt verhindert wird, ziehen einige daraus den Umkehrschluss, dass fröhlich weiter diskriminiert werden darf!

Lange genug haben wir auf ein Gesetz gewartet, das Diskriminierungen ächtet. Wir nehmen weitere Verzögerungen nicht stillschweigend hin. Um unserer Forderung Nachdruck zu verleihen, führen wir vor dem Bundesrat eine Mahnwache durch.

Hiermit rufen wir zur breiten Unterstützung und vor allem zur aktiven Teilnahme auf.

Wer nicht konsequent gegen Diskriminierungen vorgeht, stellt sich auf die Seite der Diskriminierer

Es darf nicht sein, dass behinderte Menschen weiterhin

* aus Gaststätten verwiesen,
* von manchen Vermietern von Ferienwohnungen abgewiesen,
* vom Abschluss von Versicherungen ausgeschlossen oder
* von Fluggesellschaften nicht mitgenommen werden können.

Es darf nicht sein, dass Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen (oder solche, denen eine solche Beeinträchtigung unterstellt wird),

· rechtlich schlechter gestellt sind als Menschen ohne solche Beeinträchtigungen,

· ihnen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und der Schutz vor willkürlicher psychiatrischer Behandlung weiterhin verwehrt werden.


Daher fordern wir:

ADG jetzt!

Keine Macht den Diskriminierern!

(V.i.S.d.P: Netzwerk Artikel 3, Ottmar Miles-Paul, Tel. 0561/9977172 – E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de)