Trotz BVG-Urteil zu Niedersachsen: Bayern will präventiv lauschen
ID 9944
(Dauer 10.53 Min.) Das Verfassungsgericht entschied: Die Regelungen zur präventiven Telefonüberwachung im niedersächsischen Polizeigesetz sind verfassungswidrig. Dennoch hält Bayern an seiner eigenen Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes fest, die ebenfalls vorbeugendes Lauschen vorsieht.
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Das Verfassungsgericht entschied: Die Regelungen zur präventiven Telefonüberwachung im niedersächsischen Polizeigesetz sind verfassungswidrig.
Der Spruch der VerfassungsrichterInnen hat auch Auswirkungen auf das neue Polizeiaufgabengesetz in Bayern. Es enthält ähnliche Regelungen wie das niedersächsische Gesetz. Auch in Bayern soll präventiv abgehört werden dürfen, also bereits dann, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht.
Christine Stahl, rechtspolitische Sprecherin der Bündnisgrünen im bayerischen Landtag meint, dass nach dem Urteil nun auch Beckstein sein Polizeiaufgabengesetz einstampfen muss. Doch ist das niedersächsische Gesetz, das vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde, mit dem Gesetzesvorhaben in Bayern gleichzusetzen und das bayerische Polizeiaufgabengesetz mit dem Gerichtsspruch ebenfalls passé?
Maike Dimar sprach mit der Landtagsabgeordneten Christine Stahl
Der Spruch der VerfassungsrichterInnen hat auch Auswirkungen auf das neue Polizeiaufgabengesetz in Bayern. Es enthält ähnliche Regelungen wie das niedersächsische Gesetz. Auch in Bayern soll präventiv abgehört werden dürfen, also bereits dann, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht.
Christine Stahl, rechtspolitische Sprecherin der Bündnisgrünen im bayerischen Landtag meint, dass nach dem Urteil nun auch Beckstein sein Polizeiaufgabengesetz einstampfen muss. Doch ist das niedersächsische Gesetz, das vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde, mit dem Gesetzesvorhaben in Bayern gleichzusetzen und das bayerische Polizeiaufgabengesetz mit dem Gerichtsspruch ebenfalls passé?
Maike Dimar sprach mit der Landtagsabgeordneten Christine Stahl