Nach Linksunten Urteil: "Theoretisch kann jetzt gegen jede Medienorganisation mit dem Vereinsrecht vorgegangen werden"
ID 99633
An diesem Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage gegen das Verbot des konstruierten Vereins Indymedia Linksunten verhandelt. Ergebnis: Die Klage wurde abgewiesen. Die Medienplattform unterfällt laut Gericht dem Vereinsgesetz. Die Rechtmäßigkeit des Verbots wurde nicht geprüft, weil nicht der Verein selbst geklagt hat. Wir haben im Anschluss an das Urteil mit dem Juristen David Werdermann gesprochen, der für die Gesellschaft für Freiheitsrechte den Prozess beobachtet hat.
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11:25 min, 26 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 29.01.2020 / 23:11
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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30.01.2020 / 07:19 | Tagesaktuelle Redaktion, Radio Corax, Halle |
wird gesendet
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In Auszügen in den Antifanews heute im Morgenmagazin. Vielen Dank für das Gespräch. Toll, dass ihr so schnell so umfassend über das Urteil berichtet! | |
30.01.2020 / 20:38 | Cornelius, Radio Blau, Leipzig |
übernommen in Aktuell bei Radio Blau
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am 30.01. ziwschen 19-20 Uhr. Danke! | |