NRW-BürgerfunkerInnen legen Rechtsgutachten gg. CDU/FDP-Pläne vor

ID 15909
 
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Das geplante Landesmediengesetz ist verfassungsrechtlich problematisch. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das der Landesverband Bürgerfunk NRW e. V. in Auftrag gegeben hat.
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06:22 min, 3730 kB, mp3
mp3, 80 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 09.03.2007 / 00:00

Dateizugriffe: 335

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: zip-fm - Einzelbeitrag
Entstehung

AutorInnen: ak/rdl
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 09.03.2007
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Anmod:

Die aktuelle CDU-FDP-Regierung in Nordrhein-Westfalen will dem Bürgerfunk ans Leder. 17 Jahre lang galt die Regel: Der Privatfunk muss in der Regel zwei Stunden pro Tag Sendungen ausstrahlen, die von lokalen Radiogruppen erstellt wurden. Dieses Konzept, das die SPD seinerzeit auf die Füße gestellt hatte war den Verlegern stets ein Dorn im Auge, sie wollen auch in *diesen* zwei Stunden gewinnbringend Dudelfunk ausstrahlen.

Das geplante Landesmediengesetz ist jedoch verfassungsrechtlich problematisch. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest ein Rechtsgutachten, das der Landesverband Bürgerfunk in Auftrag gegeben hat. Hierzu führte Radio Dreyeckland aus Freiburg ein Gespräch mit Jürgen Mickley vom Vorstand des Landesverbandes Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen.

Kommentare
13.03.2007 / 09:31 RDL, Radio Dreyeckland, Freiburg
gesendet
zip-fm vom 13. März