Vier Wochen in Haft - trotz Abschiebeschutz made in France

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Er lebt mit Abschiebeschutz in Frankreich. Festgesetzt wurde Mehmet Cömüt am 24. Oktober bei Freiburg und erst freigelassen nach einem Beschluss des OLG Karlsruhe am 24. November.
In Schengen-Europa haben es politisch Verfolgte - gefolterte und geflüchtete - schwer. Nicht nur bei der Einreise in die Schengen EU, Asyl zu bekommen, sondern auch Verwandte oder Freunde in anderen eurpäischen Staaten ohne das Risiko der Inhaftierung zu besuchen. RA Michael Moos über die Erfahrungen von Mehmet Cömüt im Herbst 2008.
Audio
08:17 min, 7764 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 03.12.2008 / 09:17

Dateizugriffe: 80

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Internationales
Serie: High Noon
Entstehung

AutorInnen: kmm
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 03.12.2008
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Am 19. Dezember 2000 wurde in den Gefängnissen der Türkei ein Massaker an den Häftlingen verübt. Nach
diesen Massakern hat auch Mehmet Cömüt wie viele andere inhaftierte an dem Todesfasten teilgenommen. Er hat aufgrund seiner ernsthaften Gesundheitsprobleme Haftverschonung bekommen und wurde aus dem Gefängnis
entlassen. Er konnte in der Türkei jedoch nicht als freier Mensch leben. Deswegen kam er als Flüchtling nach Frankreich und stellte dort einen
Antrag auf politisches Asyl. Sein Asylantrag ist noch in Bearbeitung und er hat in Frankreich eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Von den deutschen Justizbehörden werden in letzter Zeit immer wieder neue Angriffe gegen Flüchtlinge gestartet und ihre Rechte ständig ignoriert. In diesem Zusammenhang wurde Mehmet Cömüt am 24. Oktober in Freiburg in „Untersuchungshaft“ genommen, mit der Begründung, dass die Türkei „seine Auslieferung“ über Interpol beantragt hätte

Kommentare
05.12.2008 / 01:50 AL, coloRadio, Dresden
wird gesendet
am 7.12., Danke