Bundesverfassungsgericht zu Beratungshilfe Teil 1

ID 29615
 
11.Mai 2009: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschluss mit weitgehender Konsequenz erlassen: Beratungshilfe muss für Erwerbslose und andere "nicht begüterte" Rechtssuchende gewährt werden
Audio
06:26 min, 6029 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 28.08.2009 / 19:30

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Klassifizierung

Beitragsart: Kommentar
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: arbeitsweltradio
Entstehung

AutorInnen: Werner /Arbeitsweltradio
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 20.08.2009
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
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Skript
Mit Beschluss vom 11. Mai 2009 hat das Bundesverfassungsgericht - AZ: 1 BvR 1517/08 - weitgehend positiv Über die Gewährung von Beratungshilfe für bedürftige Menschen im ALG II Bezug u.a. geurteilt: Diese müssen das REcht haben, sich aktiv an einem Rechtsbegehren zu beteiligen, einen Anwalt heranzuziehen und dürfen nicht auf den Beistand der Behörde verwiesen werden, gegen deren Bescheid sie sich wehren wollen