Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts bekräftigt Bagatellkündigungen
ID 32964
Immer häufiger werden fristlose Kündigungen z.T. langjährig Beschäftigter bekannt, die Gegenstände von geringem Wert mitgenommen haben. Für die Präsidentin des Bundes-arbeitsgerichts ist dies gerechtfertigt, denn diese Eigenmächtigkeiten der Arbeitnehmer bewiesen fehlenden Anstand. Ein Arbeitnehmer habe das „Interesse des Unternehmens immer mitzudenken“. Es liege dann völlig der Freiheit des Unternehmens, darüber zu entscheiden, wann „eine Beziehung gestört ist“. Eine schöne Klarstellung darüber, worin der Anstand eines Arbeitnehmers zu bestehen hat und wofür er gut ist. Und eine Lektion, dass das Eigentum des Unternehmers unantastbar ist – egal, wie klein es ist!
Audio
06:38 min, 6220 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 19.03.2010 / 18:29
06:38 min, 6220 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 19.03.2010 / 18:29
Dateizugriffe: 280
Klassifizierung
Beitragsart: Kommentar
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Politik/Info
Serie: GegenStandpunkt - Kein Kommentar
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Kommentare
|
|
13.04.2010 / 11:15 | theo, |
gesendet 12.4.2010 zw. 21.30-22.00 in - Siehe Text + Titel
|
|
vielen Dank, gesendet in "GegenStandpunkt – Kein Kommentar: Herdprämie + Bagatellkündigungen" | |