Volkszählungsurteil 1983 macht Rechtsgeschichte

ID 8371
 
Informationelle Selbstbestimmung erstmals höchstrichterlich zum Rechtsgut erhoben - was ist heute daraus geworden?
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mp3, 96 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 10.12.2004 / 10:14

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: zip-fm - Einzelbeitrag
Entstehung

AutorInnen: ak/rdl
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 10.12.2004
keine Linzenz
Skript
Wer heute das Wort “Datenschutz” in den Mund nimmt erntet nicht selten ein Gähnen. “Datenschutz”, das klingt leicht unmodertn nach Bremsklotz und Bürokratie. Das war allerdings nicht immer so, Anfang der achtziger Jahre war “Datenschutz” ein richtiges Reizwort: Die Volkszählung stand ins Haus. Die Angst vor dem gläsernen Bürger ging um, die Volkszählungsboykottkampagne wartete gespannt auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Und das sagte “njet”!

In seinem am 15. Dezember verkündeten Urteil stellte es fest, dass die geplante Volkszählung “erheblich und ohne Rechtfertigung in Grundrechte des Einzelnen eingreifen würde”. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das gesamte Gesetz deshalb für verfassungswidrig, da es – und dieser Passus machte Rechtsgeschichte in der BRD – da es den Menschen in ihrem Recht auf “informationelle Selbstbestimmung” verletzte. Der Begriff war neu und ist bis heute von zentraler Wichtigkeit. Wenn wir uns heute Gedanken machen über den Überwachungs-Chip “R.F.I.D.” oder Telefon- und Videoüberwachung: Dann steht die “informationelle Selbstbestimmung” im Mittelpunkt. Im allgemeindeutsch: Jeder und jede ist Herr oder Frau über seine/ihre Daten. Wenn wir nichtmehr wissen, was mit unseren Daten passiert, dann ist – so das Bundesverfassungsgericht – unser Grundrecht auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde verletzt.

21 Jahre ist es nun also alt, dieses “Volkzählungsurteil” des Bundesverfassungsgerichts. Ein Blick zurück mit Norbert Warga, er ist Datenschutzbeauftragter der Gewerkschaft ver.di. Seine Bedenken richten sich in erster Linie gegen die Schaffung immer größerer und vernetzter Datenbanken, in denen heute personenbezogene Daten gespeichert werden.