Abschiebung ins Gefängnis- das dt-syrische Rückübernahme-Abkommen
ID 37350
Abschiebung ins Gefängnis - das hat das so genannte Rückübernahme-Abkommen zur Folge, das die Bundesregierung mit Syrien schloss. Flüchtlinge, die aus Deutschland nach Syrien abgeschoben werden, sind dort Befragungen und Inhaftierung ausgesetzt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Ein Ende der Zusammenarbeit mit dem Folterstaat Syrien ist dennoch nicht abzusehen.
Audio
09:34 min, 13 MB, mp3
mp3, 192 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 16.11.2010 / 18:04
09:34 min, 13 MB, mp3
mp3, 192 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 16.11.2010 / 18:04
Dateizugriffe: 140
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Seit Januar 2009 besteht zwischen Deutschland und Syrien ein so genanntes Rückübernahme-Abkommen. Damit droht rund 8.000 bis 10.000 Flüchtlingen die Abschiebung. Pro Asyl und syrische Exilorganisationen weisen auf Folter und weitere massive Menschenrechtsverletzungen und die Diskriminierung von KurdInnen in Syrien hin. Jetzt bestätigt auch die Bundesregierung selbst die Problematik ihres Abkommens. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Partei die Linke wird ausgeführt, dass die Abgeschobenen in Syrien regelmäßig von den Sicherheitsbehörden befragt und in vielen Fällen inhaftiert werden. Über die Anfrage zum deutsch-syrischen Abkommen sprach Michaela Baetz von Radio Z Nürnberg mit Ulla Jelpke, der innenpolitischen Sprecherin der Linken:
Kommentare
|
|
17.11.2010 / 11:30 | Isabel Dean, |
zip-fm vom 17.11.2010
|
|
im zip-fm vom 17.11. gekürzt gesendet, danke! | |