Google hat vor dem EuGH verloren, aber in gewisser Weise auch die Informationsfreiheit.
ID 64087
Vor ca. 2 Wochen stärkte der europäische Gerichtshof die Persönlichkeitsrechte der Internetnutzer_Innen. Das Urteil des europäischen Gerichtshof löste zunächst bei Datenschützern und einigen Politikern Begeisterung aus. Wenn man aber genauer darüber nachdenkt scheint das sogenannte " Recht auf vergessen problematisch zu sein. Das Google jetzt auf Antrag bestimmte Verweise löschen muss könnte die Informationsfreiheit einschränken. Einer der das Urteil kritisch sieht ist der Anwalt Prof. Härting. Er erklärt uns zunächst wie es überhaupt zu der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs gekommen ist.
Audio
07:53 min, 18 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 30.05.2014 / 11:37
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mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 30.05.2014 / 11:37
Dateizugriffe: 672
Klassifizierung
tipo: Interview
lingua: deutsch
settore/i di redazione: Politik/Info, Internationales, Wirtschaft/Soziales
serie: Radio Corax Widerhall
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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30.05.2014 / 20:51 | Freitagsmagazin, coloRadio, Dresden |
wurde
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heute im Magazin gesendet. | |
03.06.2014 / 21:12 | Gregor Atzbach, Radio Unerhört Marburg (RUM) |
gesendet in der Frühschicht
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am 04.06.2014, Dankeschön! | |