Gängelung auch nach Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen
ID 99972
Vier Monate sind seit dem Sanktions-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vergangen. Das Urteil besagt, dass Hartz-IV-Sanktionen in Form von Leistungskürzungen zwar weiterhin zulässig sind, aber nur bis maximal 30 Prozent. Während ein neues Gesetz ausgearbeitet werden muss, das das Urteil umstetzt, geht die Sanktionspraxis der Jobcenter indes weiter. Einige Jobcenter halten sich zwar an das Urteil, finden aber andere Wege der Gängelung von Leistungsbezieher*innen. Ein Beispiel dafür sind die Berliner Jobcenter. Wie das Urteil des Bundesverfassungsgericht vier Montate danach zu bewerten ist und wie es umgesetzt wird, darüber sprachen wir mit Harald Thomé vom Tacheles e.V., sowie mit Vertreter*innen der Berliner Erwerbsloseninitiative Basta und der solidarischen Aktion Neukölln.
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08:50 min, 20 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 17.02.2020 / 17:02
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Klassifizierung
Type: Gebauter Beitrag
Language: deutsch
Subject area: Andere, Arbeitswelt, Politik/Info
Series: CX - Corax - Soziales - Strike
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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17.02.2020 / 18:53 | Magazin, coloRadio, Dresden |
coloradio Dresden
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Danke | |
18.02.2020 / 08:24 | hike, Radio Unerhört Marburg (RUM) |
in der frühschicht 18.2.2020
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gesendet. danke! | |
18.02.2020 / 18:04 | Monika, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar |
in sonar
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am 18.2.. Vielen Dank! | |
19.02.2020 / 09:26 | Attac-Magazin, radio flora, Hannover |
Danke!
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gesendet am 18.02. | |