Gericht erklärt Vermummung bei schlechtem Wetter und zum Selbstschutz vor Nazis für nicht strafbar.

ID 110282
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Im Oktober 2018 hatte die AfD versucht eine Gruppenvergewaltigung in Freiburg für ihre Propaganda zu instrumentalisieren. Die Polizei prügelte damals 250 Nazis den Weg durch mehrere Tausend GegendemonstrantInnen frei. Angesichts der hohen Zahl der GegendemonstrantInnen war die Zahl an eingesetzten PolizistInnen zwar nicht all zu hoch, die gingen aber umso rabiater vor, um den Nazis den Weg durch Freiburg zu bahnen. Mehrfach ritten Polizeipferde in die GegendemonstrantInnen, die immer wieder die Route der Nazis kurzzeitig versperrten. Verletzte wurden von der Polizei in Kauf genommen. Im Anschluss gab es zahlreiche Strafbefehle gegen linke Aktivist*innen. Betroffen war auch Luc. Er wurde im Juli 2020 vom Amtsgericht wegen Vermummung zu 50 Tagessätzen verurteilt. Das Freiburger Landgericht bewertete am Mittwoch den 14. Juli die Sachlage nun aber anders und sprach ihn frei. Wir haben mit ihm gesprochen.
Audio
11:35 min, 27 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (48000 kHz)
Upload vom 21.07.2021 / 00:47

Dateizugriffe: 59

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Fabian
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 21.07.2021
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
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Skript
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