"Straftaten der PKK erfüllen nicht die Hürden für ein Verbot"

ID 116026
 
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Die „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ ist in Deutschland nach dem Vereinsgesetz seit 1994 verboten. Ein paar Jahre später wurde sie dann hierzulande auch als ausländische terroristische Vereinigung eingestuft. Professor Roland Hefendehl vom Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Uni Freiburg hat kürzlich nun ein Rechtsgutachten zu den strafrechtlich relevanten Aktivitäten der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland erstellt. Lässt sich das Verbot beim Blick auf Straftaten juristisch begründen? Wir haben mit Roland Hefendehl gesprochen.
Audio
17:12 min, 39 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 10.06.2022 / 10:00

Dateizugriffe: 894

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Internationales
Entstehung

AutorInnen: Fabian
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 10.06.2022
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
17.06.2022 / 21:43 Attac-Magazin, radio flora, Hannover
Danke!
gesendet am 14.06.