Pflichtmitgliedschaft in IHK und Studierendenschaft

ID 51046
 
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Hans-Joachim Wunderlich, Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz zur Bedeutung der Pflichtmitgliedschaft (oder Zwangsmitgliedschaft) bei IHK und Studierendenschaft.
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mp3, 192 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 25.09.2012 / 20:27

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Jörg B.
Radio: Radio T, Chemnitz im www
Produktionsdatum: 25.09.2012
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Am Mittwoch, dem 26.09., wird der Sächsische Landtag über die Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes entscheiden. Die Kritik von Hochschullehrern, Hochschulleitungen und Studierendenvertretungen bis hin zu den Studentenwerken am Gesetzentwurf von Staatsregierung und CDU und FDP ist umfangreich und entzündet sich insbesondere an drei kritischen Punkten.

Es sind die Studiengebühren für Langzeitstudierende, die Hochschulautonomie und die Abschaffung der verfassten Studentenschaft. Die verfassten Studentenschaft ist eine Pflichtmitgliedschaft für alle Studenten und garantiert die demokratische Interessenvertretung der Studierenden in den verschiedenen Gremien der Uni.

Pflichtmitgliedschaften gibt es aber nicht nur an den sächsischen Universitäten. Bundes-und Landesgesetzgeber haben zahlreiche Selbstverwaltungskörperschaften mit Zwangsmitgliedschaft errichtet. Die Industrie-und Handelskammern (IHK) sind sicherlich die bekanntesten Vertreter, hierzu gehören aber auch Rechtsanwalts-, Notar und Ärztekammern.

Jörg von Radio T sprach mit Hans-Joachim Wunderlich, dem Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz und fragte ihn, welche Bedeutung Pflicht- bzw. Zwangsmitgliedschaften bei IHK und Studentenschaft haben.