Racial Profiling-Paragraph muss weg
ID 67691
Dem Wortlaut nach hat der Paragraph 22 Abschnitt 1a nichts mit der diskriminierenden Praxis des Racial Profilings zu tun, doch in der Praxis sind die durch ihn erlaubten verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, der Dreh und Angelpunkt dieser diskriminierenden Praxis, die die Menschen nach Hautfarbe etc. in "Deutsche" und in suspekte Nichtrichtigdeutsche unterteilt. Amnesty International fordert deshalb die Streichung dieses Unterparagraphen. Bisweilen hat nur eine Polizeigewerkschaft damit geantwortet, aus ihrer Sicht gibt es kein Racial Profiling bei der Deutschen Polizei. Amnesty ist da nicht so überzeugt. Ein Gespräch mit Maria Scharlau.
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09:28 min, 8869 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 04.12.2014 / 15:30
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Dateizugriffe: 23
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: Morgenradio
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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12.12.2014 / 00:02 | AL, coloRadio, Dresden |
wird
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am 13.12. gesendet. Danke. | |